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117 Maßnahmen – 117 Antworten

Anworten der Stadtverwaltung Dresden auf die Liste mit 117 Maßnahmen für mehr Klimaschutz in Dresden der For Future-Gruppen

Am 06. Juni 2020 haben wir (Fridays/Parents/Scientists For Future Dresden) eine Liste mit 117 Vorschlägen für Klimaschutz-Maßnahmen an Dresdens Umweltbürgermeisterin Fr. Jähnigen überreicht. Siehe Blogbeitrag Sofortmaßnahmen For Future – 117 Vorschläge für den Klimaschutz in Dresden.

Nun hat uns ein Schreiben von Fr. Jähnigen/der Stadtverwaltung mit den Antworten erreicht.
Siehe auch aktueller Blogbeitrag.

Hier könnt Ihr nun alle Antworten/Kommentare der Verwaltung lesen:

Inhalt




Liste der eingereichten Vorschläge mit Verlinkung zur Antwort der Verwaltung


Allgemeine Maßnahmen

1. Klare Vorgaben nennen, bis wann Dresden klimaneutral sein will, wie viel Prozent CO2-Reduktion dies pro Jahrzehnt bedeutet – dies beinhaltet die Festlegung der zeitlichen Reduktionsschritte der CO2 Emissionen, die im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen sind

2. Neue Strategie für die Klimazielerreichung: Weg von „Maßnahmen, um das Klimaziel 2030 zu erreichen“ – hin zu „Maßnahmen, um das Ziel 2050, und dabei das Zwischenziel 2030, zu erreichen“

3. Transparente Darstellung des von der Stadt verwendeten Ökobilanzierungsansatzes sowie Veröffentlichung der Daten für Neubauten, Sanierungen, etc. um eine Datengrundlage für den öffentlichen Diskurs sowie Investitionsvorhaben zu schaffen

4. Mehr Personal und entsprechendes Budget für städtische Klimaschutzprojekte (mindestens auf dem Niveau wie Leipzig)

5. Bestellung eines Klimaschutz-Bürgermeisters/ einer Klimaschutz-Bürgermeisterin

6. Kommunikationsstrukturen innerhalb der Verwaltung stärken – regelmäßige Vernetzung zu bereichsübergreifenden Klimaschutzmaßnahmen (mittels Delegierten)

7. Berücksichtigung der Kosten der potentiellen Klimaschäden bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen der Stadt (lt. Umweltbundesamt ist die Tonne CO2 mit 180,- Euro zu bewerten)

8. Kontinuierliche städtische Kampagnenarbeit mit deutlichem Bekenntnis zur menschengemachten Klimakrise, den regionalen Problemstellungen und praktischen Klimaschutz-Tipps für Haushalte und Unternehmen (Überarbeitung der Website, Flyer, Plakate, Social Media, Fahrgastfernsehen, Werbeflächen (wie bei Corona), evtl. Kooperation mit dem MDR, den Ministerien, der SAENA)

9. Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür schärfen, dass Treibhauseffekt zum Problem für alle wird und mit lokalen Problemstellungen belegen (Elbschifffahrt, Wasserknappheit, Brände, Tourismus, Dürreschäden etc.)

10. Ansprechpartner für Bürger*innen einrichten zur vermehrten und zügigeren Umsetzung nachhaltiger Projekte (Vermittlung zu und mit den jeweiligen Verwaltungsbereichen, den städtischen Betrieben und Beratung zu möglichen Rechtswegen)

11. Verwaltungsinterner Wettbewerb: Wie sorgen Mitarbeiter*innen (privat) für Klimaschutz, z.B. in den Kategorien: Mobilität, Konsum, Geldanlage/ Altersvorsorge, ehrenamtliches Engagement, so dass eine „Kultur des Klimaschutzes“ entsteht

12. Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Dresdner Forschungsinstitutionen (TUD, HTW, IÖR, …), um vermehrt studentische Abschlussarbeiten zu klima- und stadtentwicklungsrelevanten Themen schreiben zu lassen und damit die künftige Verbindung zum Klimaschutz in der Studentenschaft und den Forschungsinstitutionen zu verankern

13. Aufgrund drohenden Wassermangels das Wasser- und Trinkwasserkonzept für die Stadt aktualisieren und um Szenarien mit 2°C und 3°C Klimaerwärmung sowie verstärkter Zuwanderung ergänzen

14. Aktualisierung der Brandbekämpfungskonzepte für Großbrände in Waldgebieten und Parks, Abstimmung mit den Akteuren der Region (Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Tschechien, Polen)

15. Städtische Einflussmöglichkeiten zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ausnutzen und konsequent umsetzen (Kampagnenarbeit, Kommune als Vorbild, Strukturen wie die Dresdner Tafel und den Foodsharing e. V. unterstützen, Einflussmöglichkeiten bei der Marktordnung prüfen)

16. Infrastrukturen für eine nachhaltige Stadtkultur im Kulturentwicklungsplan verankern und konsequent umsetzen (Stadtteilzentren mit offenen Werkstätten, Projekträumen, Lagerräumen, welche den Bürger*innen zur Verfügung stehen etc.)

17. Ausreichende Ausstattung der Lokalen Agenda 21 für Dresden e.V., damit diese ihre Position als Netzwerkplattform zwischen Bürgerschaft/ Verwaltung/ Unternehmern angemessen ausfüllen kann und Hebelwirkungen in Kooperationen anstoßen kann

18. Gezieltere Kommunikation der Zukunftsstadt-Förderung, so dass mehr Bürger*innen sich eingeladen fühlen, Nachhaltigkeitsprojekte aufzusetzen

19. Städtische Möglichkeiten nutzen, um CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen (Aufforstung, Holz- und Lehmbau, Humusaufbau etc.)

20. Städtischen Klimaschutzfond aufbauen, in den CO2 Kompensationen eingezahlt werden, dieser finanziert ausschließlich regionale Klimaschutzmaßnahmen



Energie und Gebäude


Energieeinsparung

21. Benennung von Klimaschutzbeauftragten für jedes kommunale Gebäude, um den Energieverbrauch zu senken und die Nachhaltigkeit zu fördern. Diese sollten bereits der Belegschaft angehören und das Gebäude sowie die Abläufe gut kennen. (Verknüpfung mit Anreizsystem)

22. Verwaltungsinterner Wettbewerb bei öffentlichen Gebäuden: Welches Gebäude spart jährlich die meiste Energie (Strom, Wärme) ein?

23. Kurzfristig ist ein Programm zur deutlichen Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden zu erstellen und umzusetzen – damit ist der Stadtratsbeschuss V2572-SR76-08 vom Dezember 2008 umzusetzen, wo auf die bereits erfolgten umfangreichen Voruntersuchungen dazu hingewiesen wird

24. Es sind stichprobenartige Kontrollen von Neubauten zur praktischen Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch die Bauaufsicht vorzunehmen und auszuwerten

25. Maßnahmen zur schnellen, hochwertigeren energetischen Sanierung des städtischen Gebäudebestandes (<= 30 kWh/(m2 BGF a) )

26. Sind langfristig rentable Einsparinvestitionen an städtischen Gebäuden und Anlagen auf Grund der angespannten Haushaltslage nicht realisierbar, sollen verstärkt Contracting-Modelle privater Investoren genutzt werden – damit werden perspektivisch steigende Betriebskosten der Stadt begrenzt, der Mittelstand und das lokale Handwerk nach der Coronakrise gefördert und die Vorbildfunktion der Stadt unterstrichen

27. An allen Schulen ist die Bildung von Energie-Teams zu unterstützen – die Schülerinnen, Lehrerinnen und Hausmeister sollen anteilig an den so eingesparten Energiekosten beteiligt werden (z. B. können mit den eingesparten Energiekosten Projekte finanziert werden, über welche die Energieteams/ die Schulen entscheiden dürfen)

28. Vorgaben für Heizung/ Klimatisierung von Geschäften, Firmen und städtischen Liegenschaften anpassen: Verbot von offenen Ladentüren/ -fronten bei laufender Heizung/ Klimaanlage

29. Leuchtmittel in öffentlichen Liegenschaften: Alle defekten Leuchtmittel sind durch LEDs/ Energiesparlampen zu ersetzen

30. Gaslaternen (z.B. in Löbtau und Pieschen) durch energieeffiziente elektrische Laternen austauschen

31. Beschaffungsrichtlinien der Verwaltung für elektrische Geräte hinsichtlich strenger Effizienzvorgaben anpassen (etwa durch A+++ Zertifizierung für alle Geräte)

32. Nutzungszeit von elektronischen Geräten in der Verwaltung die keine signifikante Effizienzsteigerung in den letzten Jahren erfahren haben möglichst verlängern


Beratung

33. Wiedereinführung einer bürgernahen kommunalen Energieberatung, die Handel, Gewerbe und Haushalte anbieterunabhängig bei Stromeinsparung, Wärmeschutzmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt und berät

34. Angebot einer kommunale Bauberatung zur Errichtung von KFW40+ und Null-Energie-Häusern einrichten


Solarenergie

35. Solarpflicht auf allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen – dazu sollte die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses A0296/17 von 2017 weiter forciert werden (insbesondere bei Schulgebäuden)

36. Bebauungspläne an dem Konzept der Solararchitektur ausrichten. (Ausrichtung der Dachflächen, Verschattung von Dachflächen und Südseiten vermeiden zur Nutzung von passiver Solarstrahlung im Winter)

37. Investierenden die Nutzung von öffentlichen Gebäuden (Dächern, Parkplätzen, etc.) erleichtern, um diese Flächen für Solaranlagen zu nutzen (Entbürokratisierung)

38. Anpassung der Bauvorschriften an aktuelle technischen Weiterentwicklungen zur Erleichterung des Aufbaus von Solaranlagen und Solarthermie Installationen, insbesondere bei Bauten die unter Denkmalschutz stehen (hier sollte die Umwelt Vorrang haben)

39. Größere Parkflächen mit Solaranlagen überdachen


Regenerative Energien allgemein

40. Stufenweise Umstellung der Energieversorgung aller städtischen Einrichtungen auf 100% Ökostrom

41. Die DEWAG-Netz GmbH soll zur verstärkten Förderung von dezentralen Anlagen zur Bereitstellung von Ökostrom im Stadtgebiet eine zusätzliche Einspeisevergütung von 3Ct/ kWh bezahlen – dies soll für Anlagen bis 30 kWp gelten, die Mehrkosten sollen durch einen Aufschlag bei den Netzentgelten in Dresden ausgeglichen werden

42. Kostensenkungspotentiale von erneuerbaren Energien nutzen und somit Steuerzahler*innen langfristig entlasten (Beispielrechnungen belegen, dass die Amortisierung nach ~10 Jahren erreicht wird, danach würde die Stadt Geld sparen)

43. Heizungen von städtischen Liegenschaften: Verbot des Einbaus von fossil betriebenen Heizanlagen bei Neubau und Sanierung

44. Abschattungskonzepte und passiv Kühlkonzepte attraktiv machen, Auflagen für den Einbau von Klimaanlagen erhöhen (z.B. durch die Auflage diese mit Ökostrom zu betreiben)

45. Beteiligung der Großflächenbesitzer in Dresden an Umstellung der Stromerzeugung hin zu regenerativen Energien

46. Ausbau der Fernwärme und Fernkälte (DREWAG) bei gleichzeitigem Verzicht auf fossile Energieträger

47. DREWAG bis 2040 klimaneutral gestalten – Wärme-, Energie- und Wasserversorgung umstellen (Ausbau von erneuerbaren Energien, Absenkung der Fernwärmetemperatur zur Kopplung mit Wärmepumpen etc.)

48. Beim Verkauf von städtischen Flächen für Bauzwecke die Bauauflagen anpassen und zur Nutzung von erneuerbaren Energien verpflichten (wie in Tübingen) sowie den Einbau fossiler Heizungen verbieten

49. Möglichkeiten zu Errichtung von Windkraftanlagen in Dresden/ im Dresdner Umland prüfen, forcieren, Gemeinden am Gewinn beteiligen

50. Modernisierung des Pumspeicherwerks Niederwartha

51. Sämtliche neue Infrastruktur kompatibel mit dem zukünftigen Erneuerbaren Energiesystem in 2050 bauen – keinen Neubau mehr genehmigen der dies nicht ist



Mobilität und Verkehr

52. Autofreie Zonen in der Innenstadt (Altstadt und Neustadt sowie weiteren Ortsteilzentren) beginnend mit verkehrsberuhigten Zonen und Parkplatzreduzierung nach dem Vorbild von Italien und den Niederlanden

53. Schaffung von temporär autofreien Straßenzügen und Parkplätzen wo Spielen, Gastronomie und Fahrradparken erlaubt ist, nach dem Vorbild der Restaurantterassen auf der Königsstraße sowie der für die Coronazeit initiierten nachbarschaftlich organisierten Spielstraße in Berlin/ München

54. Keine neuen Pull-Faktoren für den Kfz-Verkehr (Straßenverbreiterung, Parkplatzausbau, neue Autobahntrassen etc.)

55. Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit mit Ausnahme von wenigen Hauptachsen

56. Fuß- und Radverkehr weiterhin stetig fördern (Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahrbar machen, Unfallschwerpunkte beseitigen, mehr Querungshilfen/ Zebrastreifen, Ampelschaltungen fußgängerfreundlicher gestalten)

57. Weitere Einrichtung von Zebrastreifen und Querungshilfen für sicheren Fußgängerverkehr (Dürerstraße, Holbeinstraße, vor dem japanischen Palais, Königsstraße etc.)

58. Multimodalität stärken: Carsharing-Angebot mit kleinen Elektrofahrzeugen kombiniert mit besserer Taktfrequenz/Anbindung ans Umland – dazu den ÖPNV von Dresden besser mit denen des Umlandes vernetzen, sowohl finanziell als auch vom Fahrplan her

59. Stellplatzsatzung modifizieren: Keine Vorgaben zu einer Mindestanzahl an verbindlich zu schaffenden Pkw-Stellplätzen bei Neubauprojekten – alle neuen PKW-Stellplätze mit Stromanschluss versehen

60. Dezentrale, kleinteilige Einkaufsstrukturen fördern, anstatt autofokussierten Einkaufscentern mit Vollsortimentern

61. Verbesserte Anbindung von Dresden an das ICE Netz in Nord/Süd Richtung und Ost/West, häufig von Firmen genutzte Strecken sind innerdeutsch dürftig ausgebaut (DD-HH; DD-F, DD-S; DD-K; DD-Brüssel)

62. Verkehrsausbau in Dresden klar an Nachhaltigkeitszielen ausrichten und öffentlich kommunizieren


Radverkehr

63. Verkehrsberuhigung durch viele neue geschützte/ baulich getrennte Fahrradstreifen auf Straßen

64. Prüfung aller Einbahnstraßen, ob sie in Gegenrichtung für Fahrräder legal befahrbar gemacht werden können, und dies ggf. umsetzen

65. Unfallschwerpunkte für Radverkehr in Abstimmung mit den regionalen Akteuren (ADFC, etc.) beseitigen

66. Radverkehr: nicht nur ermitteln, welche Strecken gefährlich sind aufgrund von Unfallzahlen, sondern Bedarfsermittlung welche Straßen gar nicht von Radfahrenden genutzt werden, weil sie als zu gefährlich wahrgenommen werden

67. Förderung von Lastenrädern und Bike-Sharing-Diensten

68. Ein Netz von Fahrradstraßen – evtl. mit Freigabe für den Kfz-Verkehr (Anlieger)

69. Umsetzung von Radschnellwegen durch die Stadt nach dem Vorbild von Münster

70. Elberadwege großzügig verbreitern, um Fußgängern und Fahrradfahrern sichere Nutzung zu ermöglichen, wenn möglich getrennte Streifen für Fußgänger und Radfahrer

71. Auf- und Abfahrrampen für Fahrräder an den Elbbrücken zum Elberadweg, um diesen als Fahrrad-Schnellbahnnetz besser zu etablieren

72. Endlich eine Fahrrad-/Fußgängerbrücke am Watzke Ballhaus über die Elbe bauen (steht schon langfristig im Dresdner Verkehrsplan)

73. Mehr Fahrradständer auf viel genutzten Plätzen und Straßenzügen sowie an den Umstiegspunkten des ÖPNV (vor allem außerhalb der Innenstadt)


ÖPNV

74. Attraktiverer ÖPNV (Tarifsystem, Taktung, Anbindung, Streckenausbau, Überregional)

75. Anreize für Nutzung der ÖPNV schaffen, etwa durch Erhöhung der Parkgebühren: bei den Parkgebühren in der Innenstadt sollten die Kosten einer Familientageskarte zugrunde gelegt werden, sodass z.B. drei Stunden Parken teurer sind als die Familientageskarte – dabei sollte man sich auch an anderen Städten vergleichbarer Größe orientieren, z.B. wird man wohl keine andere Großstadt finden, wo man an einem zentralen Platz wie dem Schillerplatz kostenlos parken kann (Elbeparkplätze)

76. Förderung der Bürgerbeteiligung im ÖPNV (Offenlegung wie Planungen bei der DVB geschehen – Strecken, Taktung, Bedarfsermittlung, Feedbackmöglichkeiten)

77. Quartierbuskonzept ausarbeiten (z.B. Neustadt, Striesen, Löbtau)

78. Park&Ride Parkplätze ausbauen (Einfahrtsstraßen) und Qualität erhöhen (z.B. große Echtzeit-Anzeige, solargestütztes Laden, Toilette, Getränke, windgeschützte Sitzgelegenheiten, Fahrradparkhaus), angepasstes Ticketingkonzept für P&R

79. Neubauflächen am Stadtrand sowie umliegender Gebiete schneller und zwingend an ÖPNV anschließen

80. Die Straßenbahnlinie 13 dauerhaft bis nach Kaditz fahren lassen (Verbindung Neustadt-ElbePark und Pieschen-Parkplatz)

81. Gezielt und offensiv Testmöglichkeiten des ÖPNV anbieten z. B. eine Monatskarte/ Wochenkarte gratis bei Zuzug nach Dresden, beim Umzug oder Arbeitsplatzwechsel in ein anderes Stadtgebiet


Elektromobilität

82. Ladeinfrastruktur in allen Stadtbezirken weiter strategisch ausbauen. Derzeit werden kostenintensive Ladesäulen aufgestellt, deren volle Ladeleistung kaum ein Elektroauto dieses Jahrzehnts ausschöpfen kann und welche die Batterien schneller altern lässt – stattdessen sollen günstigere Säulen mit angemessener Leistung verwendet werden und gleichzeitig die Anzahl der Ladesäulen erhöht werden

83. Charge-at-Work (mit Ökostrom) zum Standard für städtische Angestellte machen

84. Anpassung der Beschaffungsrichtlinie für Fahrzeuge: Stadt/ städtische Betriebe dürfen keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr anschaffen


Energiesparmaßnahmen

85. Straßenbeleuchtung anpassen: Ältere/defekte Leuchtmittel durch Leuchtmittel höchster Energieeffizienz austauschen (Ausschreibungsrichtlinie anpassen)

86. Zeit- und ortsabhängige Steuerung für Straßenbeleuchtung in Abstimmung mit den Anwohner*innen (Anzahl und Dauer der leuchtenden Laternen reduzieren)

87. Zeit- und ortsabhängige Steuerung der Ampelschaltungen, mehr kleinere Kreuzungen in Zeiten geringen Verkehrsaufkommens deaktivieren



Stadtbild und Grünflächen

88. Neue Stadtentwicklungskonzepte verfolgen (vgl. Barcelona), die Nachhaltigkeit ins Zentrum rücken und Alternativen zur heutigen verkehrsorientieren Stadtplanung aufzeigen: Ortsteilzentren (Kesselsdorfer Straße, Königsbrücker Straße, Leipziger Straße, Laubegast, Klotzsche, …) stärken und deren Aufenthaltsqualität weiter erhöhen (Einkaufs-/ Gastrodichte, Bäume, Fahrradbügel, großzügigere Fußgängerbereiche, Barrierefreiheit, Anzahl der Kfz und deren Geschwindigkeit reduzieren)

89. Während der Coronazeit im ganzen Stadtraum, insbesondere Alaunstraße und Louisenstraße, die Möglichkeiten schaffen Parkflächen vor Gastronomieeinrichtungen für die Außengastronomie zur Verfügung zu stellen

90. Auch im Stadtgebiet Artenschutz stärken und Biodiversität fördern (Insektenunterschlüpfe schaffen, Pestizideinsatz verringern, Nitratbelastung reduzieren, weniger Mäharbeiten, etc.)

91. Anpassung des Mahd-Regimes auf städtischen Wiesen an die Anforderungen der Dresdner Naturschutzstationen (→ Ansprechpartner: Umweltzentrum) zur Erhöhung der Biodiversität bei gleichzeitig schrumpfendem Energiebedarf durch selteneres Mähen und Herabsetzung der Verdunstung/ Austrocknung des Bodens

92. „Westerweiterung“ Alaunpark: Fußläufige Verbindung zwischen Neustadt und Hechtviertel

93. „Sponge City“ Konzepte weiterverfolgen: Senkrechte Wasserspeicher in der Stadt – dadurch Kühlung, besonders interessant für Haltestellen, in Verbindung mit Abschattung

94. Parkangebot auf Überkapazitäten prüfen und mehr alternative Konzepte zu deren Nutzung verfolgen (Grün- und Erholungsflächen ausbauen), Schließung von einflächig genutzten oberirdischen Parkplätzen in der Innenstadt


Bäume und Begrünung

95. Bessere Kontrolle der Bauvorschriften bzgl. des Nachpflanzens von Bäumen bei Neu/ Umbauten, sowie Angebot für Eigner, Bäume innerhalb der Stadt pflanzen zu lassen

96. Gemeinsame Baumpflanzaktionen anstoßen mit Organisationen zur Baumpflanzung (z.B. plant for the planet) und der heranwachsenden Generation (insb.: Fridays For Future)

97. Anreize zur Aufforstung auf industriellen Grünflächen setzen – häufig ist dort viel ungenutzte Rasenfläche

98. Bei Bebauungsplänen die Prioritäten in Bezug auf Baumwachstum und Anpflanzung erhöhen

99. Bäume an der Königsbrücker Straße nicht fällen – die Königsbrücker Straße aus dem Hauptroutennetz der Stadt nehmen

100. Begrünung von kommunalen Dächern und Fassaden (PV-Anlagen haben Vorrang)

101. Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung

102. Urban Gardening auf öffentlichen Plätzen (z.B. Parks) fördern und städtebauliche Anreize schaffen

103. Verdunstungsschutz/ Verbesserung des Mikroklimas der Innenstadt durch Bepflanzung mit Sträuchern und Hecken, Schaffung von Lebensraum für Vögel und Insekten


Wasserhaushalt & Bewässerung

104. Entsiegelung von Flächen zur Förderung der Versickerung wo möglich (Grundwasserspeisung)

105. Entsiegelung des Bereiches um die Straßenbäume (ca. 5m Durchmesser), Schaffung einer Mulde/ eines Gefälles in Richtung Stamm (Wasserrückhaltung) und Begrünung (Verdunstungsschutz)

106. Schaffung von Anreizen/ Pflicht für die Rückhaltung und Nutzung bzw. Versickerung von Niederschlägen, Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation möglichst vermeiden (vgl. Regelungen für Neubauten in Belgien)

107. Kurzfristige Erstellung eines fortschreibbaren Konzeptes zur anlassbezogenen Bewässerung von Stadtgrün (Straßenbäume und Grünanlagen)



Arbeit und Organisation der Stadt Dresden

108. Keine Flüge für städtische Angestellte und Beamte, wenn alternatives Verkehrsmittel eine Reisezeit von höchstens 8 Std. ermöglicht – bei allen notwendigen Flügen CO2-Kompensation

109. Nutzung der Bahn vor Dienstwagen/ Mietwagen, Grundlage für Bewilligung sollte ein minimaler CO₂-Footprint sein und nicht die Kosten

110. Konzept für Home Office-Arbeit ausarbeiten, das ausgehend von den Pandemie-Home Office-Erfahrungen erlaubt, dass Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung mehrere Arbeitstage pro Woche nicht ins Büro fahren

111. Dienstreisen wenn möglich durch Videokonferenzen ersetzen

112. Bereitstellung von entsprechender IT-Ausstattung aller Arbeitsplätze (keine Beschaffung von Desktop-PCs mehr, sondern generell von Laptops)

113. Ausreichende Bereitstellung von Remote-Desktop-Lizenzen/ Webkonferenzsysteme zum mobilen Arbeiten

114. Schulung von Führungskräften/ Mitarbeiter*innen zur Nutzung von Remote-Tools/ Webkonferenzsystemen

115. Prüfung aller Prozesse, inwieweit sie mit hohem Fahraufwand einhergehen obwohl sie digitalisierbar wären

116. Erfahrungsaustausch mit den Eigenbetrieben und den Betrieben mit kommunaler Beteiligung sowie nachgeordneten Institutionen (z.B. die Kulturbetriebe), um zu gemeinsamen Empfehlungen mit oben genannten Werkzeugen zu kommen

117. Die Standardsuchmaschine der Verwaltung auf ECOSIA umstellen um aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten




Antworten der Verwaltung (Gesamtliste)


Allgemein


1.
Klare Vorgaben nennen, bis wann Dresden klimaneutral sein will, wie viel Prozent CO2-Reduktion dies pro Jahrzehnt bedeutet- dies beinhaltet die Festlegung der zeitlichen Reduktionsschritte der CO2-Emissionen, die im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen sind

Schritte der Co2-Reduktion werden im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten
Energie- und Klimaschutzkonzeptes (IEuKK) aufgezeigt werden.
Fortschreibung des IEuKK wurde im Mai 2020 ausgeschrieben.



2.
Neue Strategie für die Klimazielerreichung: Weg von „Maßnahmen, um das Klimaziel 2030 zu erreichen“- hin zu Maßnahmen, um das Ziel 2050, und dabei das Zwischenziel 2030, zu erreichen“

Fortschreibung des IEuKK wurde mit Zielhorizonten 2030 und 2050 ausgeschrieben.



3.
Transparente Darstellung des von der Stadt verwendeten Ökobilanzierungsansatzes sowie Veröffentlichung der Daten für Neubauten, Sanierungen, etc. um eine Datengrundlage für den öffentlichen Diskurs sowie Investitionsvorhaben zu schaffen

Bilanzierung der Treibhausgase wird Anfang 2021 mit einer differenzierteren Darstellung als bisher vorgelegt. Bilanzierung von Daten für Neubauten, Sanierungen etc. muss im Rahmen von Einzelbetrachtungen vorgenommen werden.



4.
Mehr Personal und entsprechendes Budget für städtische Klimaschutzprojekte (mindestens auf dem Niveau wie Leipzig)

Strukturen von Verwaltungen sind nicht immer 1:1 vergleichbar, da Aufgaben auch bei gleicher Bezeichnung häufig verschieden sind. In Dresden sind 4 Stellen im Klimaschutzstab.
In Leipzig sind zwei Stellen in der ehemaligen “Klimaschutzleitstelle”. Mit dem im vergangenen Jahr neu gegründeten Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz wird die Personalstärke auf 6 Personen anwachsen, wobei 6 weitere Stellen in den operativen Ämtern angebunden sein werden. In Leipzig verfügt das Referat über ein Budget von € 500.000 pro Jahr.
Die Ausstattung mit Personalstellen und Haushaltsmitteln wird in der vom Stadtrat zu beschließenden Haushaltssatzung festgelegt. Aufgrund der schwierigen Lage des städtischen Haushaltes in der Pandemie hat der Stadtrat bei Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/2022 deshalb keine neuen Stellen beschlossen. Bei den Klimaschutzmitteln erfolgte eine Erhöhung um 100.000 Euro pro Jahr auf jetzt 350.000 Euro p. a. für Klimaschutzmaßnahmen.



5.
Bestellung eines Klimaschutz-Bürgermeisters/ einer Klimaschutz-Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin für Umwelt und Kommunalwirtschaft ist federführend für die Koordination des Klimaschutzes in der Stadtverwaltung und leitet im Auftrag des OB eine geschäftsbereichsübergreifende Steuergruppe. Ab dem 1. Januar 2022 soll das auch in der Bezeichnung des Geschäftsbereiches deutlich werden. Klimaschutz ist aber eine Aufgabe für alle Geschäftsbereiche. Klimaschutz muss Sache aller in der Verwaltung und deshalb auch eine Angelegenheit des OB sein.




6.
Kommunikationsstrukturen innerhalb der Verwaltung stärken – regelmäßige Vernetzung zu bereichsübergreifenden Klimaschutzmaßnahmen (mittels Delegierten)

Die Steuergruppe Klimaschutz besteht aus je einem Vertreter aller Geschäftsbereiche. Die Steuergruppe tagt zweimal jährlich. In der Steuergruppe berichten die federführenden Organisationseinheiten der fünf Projektgruppen Photovoltaik, Energiemanagement, Elektromobilität, klimaschutzangepasste Bauleitplanung, Wärmeplanung. In den Projektgruppen arbeiten jeweils Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ämter zusammen.




7.
Berücksichtigung der Kosten der potentiellen Klimaschäden bei Wirtschaftlichkeitsvergleichen der Stadt (It. Umweltbundesamt ist die Tonne CO2 mit 180,- Euro zu bewerten)

Gemäß aktuellem stadtverwaltungsintern verbindlichen Leitfaden zum energiesparenden Bauen wird die Tonne CO2 mit 70 Euro finanziell bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen von Investitionen berücksichtigt. Eine Fortschreibung des Leitfadens und die zukünftige Bepreisung von CO2 sind in Diskussion.




8.
Kontinuierliche städtische Kampagnenarbeit mit deutlichem Bekenntnis zur menschengemachten Klimakrise, den regionalen Problemstellungen und praktischen Klimaschutz-Tipps für Haushalte und Unternehmen (Überarbeitung der Website, Flyer, Plakate, Social Media, Fahrgastfernsehen, Werbeflächen (wie bei Corona), evtl. Kooperation mit dem MDR, den Ministerien, der SAENA)

Die Ausdehnung der Öffentlichkeitsarbeit ist sinnvoll und gewünscht, bedarf aber erhöhter Ausstattung mit Personal- und Finanzressourcen. Öffentlichkeitsarbeit sollte zudem durch vielfältige Akteure und Akteurinnen mit großer Themenbreite wahrgenommen werden, z. B. in Bezug auf Ernährung. Dazu hat der Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft bereits jetzt zahlreiche Kooperationen und dehnt sie gern aus. So wird z. B. im Zuge der angebotenen Umweltbildung zum Thema Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft durch die Landeshauptstadt auch über Klimaschutzthemen informiert.




9.
Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür schärfen, dass Treibhauseffekt zum Problem für alle wird und mit lokalen Problemstellungen belegen (Elbschifffahrt, Wasserknappheit, Brände, Tourismus, Dürreschäden etc.)

Die Ausdehnung der Öffentlichkeitsarbeit ist sinnvoll, bedarf aber erhöhter Ausstattung mit Personal- und Finanzressourcen.




10.
Ansprechpartner für Bürgerinnen einrichten zur vermehrten und zügigeren Umsetzung nachhaltiger Projekte (Vermittlung zu und mit den jeweiligen Geschaftsbereichen, Verwaltungsbereichen, den städtischen Betrieben und Beratung zu möglichen Rechtswegen)

Das Team Zukunftsstadt im Bürgermeisteramt berät Bürger*innen, sowie Antragsteller für Bürgerprojekte im Rahmen der Fachförderrichtlinie Zukunftsstadt Bürgerprojekte 2.0. Eine Ausweitung dieser Angebote und Transparentmachung der Abläufe wird vom Umwelt und Kommunalwirtschaft unterstützt und soweit kapazitiv möglich im eigenen Bereich auch umgesetzt.




11.
Verwaltungsinterner Wettbewerb: Wie sorgen Mitarbeiter innen (privat) für Klimaschutz, z.B. in den Kategorien: Mobilität, Konsum, Geldanlage/ Altersvorsorge, ehrenamtliches Engagement, so dass eine „Kultur des Klimaschutzes“ entsteht

Ein verwaltungsinternes Anreizprogramm ist angedacht, benötigt aber erhöhte Ausstattung mit Personal- und Finanzressourcen und muss geschäftsbereichsübergreifend agieren können. Erste Modellprojekte für Nachhaltigkeitsinitiativen in städtischen Einrichtungen gibt es jedoch bereits.




12.
Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Dresdner Forschungsinstitutionen (TUD, HTW, IÖR, …), um vermehrt studentische Abschlussarbeiten zu klima- und stadtentwicklungsrelevanten Themen schreiben zu lassen und damit die künftige Verbindung zum Klimaschutz in der Studentenschaft und den Forschungsinstitutionen zu verankern

Es bestehen zahlreiche Kontakte und Kooperationen mit Forschungsinstitutionen, die verstetigt werden sollen. Auch hier ist eine Ausweitung selbstredend abhängig von Ressourcen.




13.
Aufgrund drohenden Wassermangels das Wasser- und Trinkwasserkonzept für die Stadt aktualisieren und um Szenarien mit 2’C und 3°C Klimaerwärmung sowie verstärkter Zuwanderung ergänzen

Das Wasserversorgungskonzept wird nach Bedarf angepasst und fortgeschrieben. Dabei werden Zukunftsszenarien beachtet. Die Landeshauptstadt Dresden ist dabei, neue Wasservorräte zu erkunden und zu erschließen. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Landeshauptstadt Dresden werden bestehende Wasservorräte überwacht, potentielle Wasserdargebote erkundet und bei Bedarf erschlossen. Die Wasserversorgung soll zudem ein strategischer Bereich in der neugegründeten Gesellschaft SachsenEnergieAG werden.




14.
Aktualisierung der Brandbekämpfungskonzepte für Großbrände in Waldgebieten und Parks, Abstimmung mit den Akteuren der Region (Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Tschechien, Polen)

Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Brandbekämpfung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Im Zuge einsatzvorbereitender Maßnahmen wird ein Einsatzplan für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung im Waldgebiet der Dresdner Heide vorgehalten und laufend fortgeschrieben. Es wird das vorrangige Ziel verfolgt, die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern. Im Ereignisfall werden auf Basis des Einsatzplans Kräfte und Mittel der Feuerwehr entsandt und erste Maßnahmen eingeleitet. Die Einsatzunterlagen unterstützen die Einsatzleitung der Feuerwehr bei der Lagebeurteilung und sind als Leitfaden für das taktische Vorgehen konzipiert. Im Rahmen von Brandverhütungsschauen erfolgt die Abstimmung mit den Waldbesitzern. Auf Wald- und Vegetationsbrände in kleineren zusammenhängenden Gebieten, beispielsweise Zschonergrund, wird auf Basis eines auf die voraussichtlich notwendigen Maßnahmen abgestimmten Alarmierungsstichwortes reagiert.

Durch das Brand- und Katastrophenschutzamt Dresden wurden Tanklöschfahrzeuge fur die Freiwillige Feuerwehr beschafft, die mit einer ergänzenden Ausstattung für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung ausgestattet sind. Sie werden insbesondere dann eingesetzt, wenn an der Einsatzstelle mit einer unzureichenden Löschwasserbereitstellung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz oder aus dezentralen Entnahmestellen zu rechnen ist. Zudem wurde ein technisch-taktisches Einsatzkonzept erarbeitet, um die Brandbekämpfung bei Wald- und Vegetationsbränden ressourcenschonend und zielgerichtet durchführen zu können.

Im Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V., in dessen Gremien die LHD mitwirkt, wird derzeit eine Arbeitsgruppe zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung aufgebaut. Diese hat das Ziel Empfehlungen für die sächsischen Feuerwehren zu erarbeiten um ein auf örtlicher Ebene einheitliches und abgestimmtes Vorgehen zu ermöglichen. Dabei werden auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt.
Bedarfsbezogen erfolgt schon jetzt der Einsatz von Dresdner Feuerwehrleuten in der Region und regionalen Feuerwehrleuten in Dresden über die Regionalleitstelle. Bei großen Schadensereignissen, welche die örtlichen Kräfte nicht bewältigen können, wird ein Verwaltungsstab gebildet, welcher für die überregionale Koordination von Maßnahmen zuständig ist.




15.
Städtische Einflussmöglichkeiten zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ausnutzen und konsequent umsetzen (Kampagnenarbeit, Kommune als Vorbild, Strukturen wie die Dresdner Tafel und den Foodsharing e. V. Unterstützen, Einflussmöglichkeiten bei der Marktordnung prüfen)

Seit dem Dresdner Frühjahrsmarkt 2019 arbeitet die Abteilung Kommunale Märkte des Amtes für Wirtschaftsförderung aktiv mit der Dresdner Organisation “Foodsharing” zusammen. Diese erhält die Kontaktdaten der Imbissbetriebe, spricht diese persönlich an und holt jeweils zum Ende des Markttages nicht verbrauchte Lebensmittel ab. Weitere Möglichkeiten werden schrittweise im Zuge der Abfallvermeidungsstrategie geprüft und unterstützt.




16.
Infrastrukturen für eine nachhaltige Stadtkultur im Kulturentwicklungsplan verankern und konsequent umsetzen (Stadtteilzentren mit offenen Werkstätten, Projekträumen, Lagerräumen, welche den Bürger*innen zur Verfügung stehen etc.)

Die Dresdner Kulturverwaltung hat sich gemeinsam mit den nachgeordneten Kultureinrichtungen zum Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit als Strategiethema im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung anzugehen.
Bis 2030 sollen alle Dresdner Kultureinrichtungen mit einer erfolgreich implementierten Nachhaltigkeitsstrategie in die Gesellschaft wirken, indem neben einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen künstlerischen Programm umfassende Bildungsangebote für alle Generationen greifen, sowie Partnerschaften mit Wissenschafts- und Umweltinstituten übergreifendes Denken und Handeln fördern.
Ziel ist, dass jeder Kulturbetrieb ab 2020 erfolgreich eine Nachhaltigkeitsstrategie implementiert, die einerseits Maßnahmen zum Klimaschutz enthält und die andererseits innere soziale und wirtschaftliche Strukturen zukunftsfähig aufgestellt hat. Dies impliziert einerseits Maßnahmen zum Klimaschutz wie ressourcenschonende Produktion, umweltfreundliche Energie und Technik oder Kommunikation ohne Print-Produkte – und andererseits den Wandel von inneren sozialen Strukturen etwa Geschlechter- und Altersgerechtigkeit, faire Löhne bei fairen Arbeitsbedingungen. Dabei spielt die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eine zentrale Rolle.

Im Mai 2020 initiierte das Amt für Kultur und Denkmalschutz Dresden mit einer digitalen Tagung zum Thema „Nachhaltigkeit in Kunst und Kultur“ den Auftakt für die Umsetzung dieser Vision.
Das Amt für Kultur und Denkmalschutz initiierte seither folgende Projekte:

  • Pilotprojekt mit HELLERAU- Europäisches Zentrum der Künste
    Gemeinsam mit Hellerau – Europäisches Zentrum der Künste Dresden (HELLERAU) wird in Form eines bottom-up-Pilotprozesses eine individuelle Nachhaltigkeitsstrategie auf Grundlage der Sustainable Development Goals (SDGs) mit den Schwerpunkten Ökologie und Bildung für nachhaltige Entwicklung erarbeitet. Diese wird einen individuellen Aktionsplan beinhalten und Entwicklungspotentiale auf diesem Gebiet aufweisen. Gleichzeitig soll der Prozess und die Strategie einen Beispielcharakter für andere Kultureinrichtungen in ganz Sachsen nachweisen. Mit diesem Projekt sollen Möglichkeiten zur stärkeren Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) am Beispiel des Bildungsprogramms von HELLERAU, konzeptionell entwickelt und erprobt werden.
  • Projekt „Culturefor Future“
    Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Leitfadens für nachhaltige Kultur, der die Implementierung von nachhaltigem Handeln anhand konkreter Maßnahmen im Dresdner Kultursektor aufzeigen und ermöglichen soll.

Weitere Infos




17.
Ausreichende Ausstattung der Lokalen Agenda 21 für Dresden e.V., damit diese ihre Position als Netzwerkplattform zwischen Bürgerschaft/ Verwaltung/ Unternehmern angemessen ausfüllen kann und Hebelwirkungen in Kooperationen anstoßen kann

Der Stadtrat hat die Erhöhung des finanziellen Zuschusses der LH Dresden zur Lokalen Agenda um 30.000 Euro p. a. wie vom Vereinsvorstand beantragt in der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2021/2022 am 17.12.2020 beschlossen.




18.
Gezieltere Kommunikation der Zukunftsstadt-Förderung, so dass mehr Bürger*innen sich eingeladen fühlen, Nachhaltigkeitsprojekte aufzusetzen

Das Team Zukunftsstadt im Bürgermeisteramt hat unterschiedliche Formate zur Information der Öffentlichkeit entwickelt: jährliche Zukunftskonferenz und Talkreihe „Zurück oder Zukunft“, Stammtisch, Qualifizierungsworkshops, monatlicher Newsletter und individuelle Beratungen der Bürger*innen sowie Antragsteller für Bürgerprojekte im Rahmen der Fachförderrichtlinie Zukunftsstadt Bürgerprojekte 2.0.
Darüber hinaus wurde in Kooperation mit Dresden Fernsehen die Beiträge aller Transformationsexperiment der Zukunftsstadt Phase 3 gefilmt und bis Ende 2020 veröffentlicht.




19.
Städtische Möglichkeiten nutzen, um CO2 aus der Atmosphäre zu entziehen (Aufforstung, Holz- und Lehmbau, Humusaufbau etc.)

Die Möglichkeiten der LH Dresden zur Aufforstung sind auf Grund des eingeschränkten Flächenpools gering. Im Rahmen der Ausstattung von Grün- und Parkanlagen, Spielplätzen und Straßen mit Bäumen, sind jedoch geringe Effekte möglich. Wichtig ist hier insbesondere die Umsetzung und Fortschreibung des Straßenbaumkonzeptes.
Das Amt für Hochbau und Immobilien hat bisher in Holzbau 3 Kita-Neubauten realisiert. Für einen Lehmbau wird ein städtisches Pilotprojekt angestrebt.




20.
Städtischen Klimaschutzfond aufbauen, in den CO2-Kompensationen eingezahlt werden, dieser finanziert ausschließlich regionale Klimaschutzmaßnahmen

ldee ist im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes zu diskutieren.




Energie und Gebäude

Energieeinsparung


21.
Verwaltungsinterner Wettbewerb bei öffentlichen Gebäuden: Welches Gebäude spart jährlich die meiste Energie (Strom, Wärme) ein?

Es ist ein Wettbewerbsmodell ab 2021 in Vorbereitung, aber noch nicht entschieden.
Kriterium soll nicht nur die konkrete Einsparung sein, da die Berechnung der Einsparung schwierig ist.




22.
Benennung von Klimaschutzbeauftragten für jedes kommunale Gebäude, um den Energieverbrauch zu senken und die Nachhaltigkeit zu fördern. Diese sollten bereits der Belegschaft angehören und das Gebäude sowie die Abläufe gut kennen. (Verknüpfung mit Anreizsystem)

Das Amt für Hochbau und Immobilien plant, dass zukünftig ein Beauftragter pro Amt vorhanden ist. Bezüglich eines Anreizsystems wurden in der Vergangenheit Überlegungen diskutiert, bisher aber noch keine Festlegung getroffen.




23.
Kurzfristig ist ein Programm zur deutlichen Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden zu erstellen und umzusetzen – damit ist der Stadtratsbeschuss V2572- SR76-08 vom Dezember 2008 umzusetzen, wo auf die bereits erfolgten umfangreichen Voruntersuchungen dazu hingewiesen wird

Durch Neubau, Sanierung, Optimierung und Energie-Controlling wurden erhebliche spezifische Einsparungen im Wärmebereich seit 2008 über alle Gebäude erreicht (9-35%).

Programm zur Erreichung der Klimaneutralität des städtischen Gebäudebestandes soll ab 2021 erarbeitet werden.




24.
Es sind stichprobenartige Kontrollen von Neubauten zur praktischen Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch die Bauaufsicht vorzunehmen und auszuwerten

Zuständige Kontrollstelle gem. 5 3 SächsEnEVDVO für Stichprobenkontrollen gemäß 26d Energieeinsparverordnung war bislang die Landesdirektion Sachsen – Landesstelle der Bautechnik.
Seit dem 1. November 2020 gilt statt der EnEV das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die o. g. Stichprobenkontrollen sind darin unter 5 99 (Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen) geregelt. Eine Durchführungsverordnung zum GEG gibt es bislang nicht. Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen landesrechtlichen Regelung zur Aufgabenübertragung nimmt das Deutsche Institut für Bautechnik vorläufig die Aufgaben des Landesvollzugs als Kontrollstelle wahr.




25.
Maßnahmen zur schnellen, hochwertigeren energetischen Sanierung des städtischen Gebäudebestandes (<= 30 kWh/(m2 BGF a))

Die Sanierung <=30kWh/mBGFa (Endenergie Wärme?) ist bei Denkmalschutzobjekten oder aus statischen Gründen nicht immer umsetzbar. Die schnelle Umsetzung (=hohe Objektanzahl/ hohe Sanierungsrate) erfordert deutlich erhöhte Haushaltsansätze für Sanierungen.




26.
Sind langfristig rentable Einsparinvestitionen an städtischen Gebäuden und Anlagen auf Grund der angespannten Haushaltslage nicht realisierbar, sollen verstärkt Contracting-Modelle privater Investoren genutzt werden – damit werden perspektivisch steigende Betriebskosten der Stadt begrenzt, der Mittelstand und das lokale Handwerk nach der Coronakrise gefördert und die Vorbildfunktion der Stadt unterstrichen

Idee ist im Rahmen der Fortschreibung des lntegrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes zu diskutieren.




27.
An allen Schulen ist die Bildung von Energie-Teams zu unterstützen – die Schüler*innen, Lehrer innen und Hausmeister sollen anteilig an den so eingesparten Energiekosten beteiligt werden (z. B. können mit den eingesparten Energiekosten Projekte finanziert werden, über welche die Energieteams/ die Schulen entscheiden dürfen)

Einsparungen durch Energieteams sind in sanierten und neu gebauten Schulen teilweise schwierig zu erreichen, deshalb wurde das Schulsparprogramm seit 2013 nicht fortgeführt;
Ab 2014 nahmen 3 Gymnasien an der „Umsetzung eines Energie- und Umweltmanagementsystems mit und durch Schüler“ bis 2016 teil.

Eine Fortführung/Neukonzeption wird nach Abflauen der Pandemie geprüft.




28.
Vorgaben für Heizung/ Klimatisierung von Geschäften, Firmen und städtischen Liegenschaften anpassen: Verbot von offenen Ladentüren/-fronten bei laufender Heizung/ Klimaanlage

Vorgaben für Gebäude Dritter sind auf Bundes- und Landesebene gesetzlich geregelt. Es besteht derzeit keine rechtliche Grundlage für ein Verbot von offenen Ladentüren/ -fronten durch die LH Dresden.

Es bestehen mehrere Vorgaben für Heizung/Klimatisierung von städtischen Gebäuden: z. B. Mindesttemperatur in Schulen und Kitas. Die nutzerabhängige Steuerung ist bisher Standard bei Gebäuden (Thermostat pro Heizkörper und Raum); deshalb schwierige Überwachung der tatsächlichen Nutzung. Im Zuge des Ausbaus der Zentralen Gebäudeleittechnik ist das Monitoring von Gebäuden und die Abstimmung z. B. einer optimalen Vorlauftemperatur zukünftig leichter.




29.
Leuchtmittel in öffentlichen Liegenschaften: Alle defekten Leuchtmittel sind durch LEDs/ Energiesparlampen zu ersetzen

Beim Ersatz ist die Einheit von Leuchte und Leuchtmittel zu beachten, ebenso die einheitliche Lichtwirkung in einem Raum. Energiesparlampen kommen nicht mehr zum Einsatz. Ersatz mit LED-Leuchten wird vorrangig objektweise oder raumweise vorgenommen.





30.
Gaslaternen (z.B. in Löbtau und Pieschen) durch energieeffiziente elektrische Laternen austauschen

Da die gasbetriebenen Kandelaber im Stadtgebiet von Dresden als technische Denkmale unter Denkmalschutz stehen, ist eine Umrüstung oder ein Austausch der Laternen ohne Aufhebung dieses Status nicht möglich. In einzelnen Straßen wurden die Leuchtmittel getauscht (siehe z. B. Beschluss SR/048/2012).




31.
Beschaffungsrichtlinien der Verwaltung für elektrische Geräte hinsichtlich strenger Effizienzvorgaben anpassen (etwa durch A+++ Zertifizierung für alle Geräte)

Eine besondere städtische Richtlinie existiert derzeit nicht, jedoch treffen die Anlagen 2 und 3 der Vergabeverordnung (VeV) Aussagen zu diesem Thema. So sind z. B. bei der Beschaffung von Fahrzeugen die über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen die anfallenden externen Kosten zu berechnen und in die Wertung einzubeziehen.




32.
Nutzungszeit von elektronischen Geräten in der Verwaltung, die keine signifikante Effizienzsteigerung in den letzten Jahren erfahren haben, möglichst verlängern

Die Entscheidung, ob und wann Ersatzbeschaffungen für elektronische Geräte vorgenommen werden, liegt bei den jeweiligen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung. Diese orientieren sich an Erfahrungswerten und achten darauf, dass möglichst nicht aufgrund Ausfall von Technik die Verwaltungsarbeit ruhen muss oder beeinträchtigt wird.


Beratung


33.
Wiedereinführung einer bürgernahen kommunalen Energieberatung, die Handel, Gewerbe und Haushalte anbieterunabhängig bei Stromeinsparung, Wärmeschutzmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt und berät

Mit der DREWAG (jetzt SachsenEnergie), der Sächsischen Energieagentur und der Verbraucherzentrale bestehen gute Beratungsstellen für Fragen der Strom- und Wärmeeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien in Dresden.

Kommunales Engagement in diesem Bereich bedürfte zusätzlicher Personal- und Finanzressourcen im städtischen Haushalt.




34.
Angebot einer kommunale Bauberatung zur Errichtung von KFW40+ und Null-Energie-Häusern einrichten

Eine Beratung zum energieeffizienten Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie zu allen bekannten Fördermitteln kann durch die Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) sowie durch die jeweiligen Fördermittelgeber wahrgenommen werden. Seitens der Landeshauptstadt Dresden ist derzeit kein entsprechendes Beratungsangebot vorhanden und geplant.


Solarenergie


35.
Solarpflicht auf allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen – dazu sollte die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses A0296/17 von 2017 weiter forciert werden (insbesondere bei Schulgebäuden)

Die Prüfung von Solaranlagen ist seit 2017 Bestandteil aller begonnen Planungen von öffentlichen Neubauten und Dachsanierungen (Ausnahmen: Verschattung, keine Zustimmung Denkmalschutz, Statik bei Sanierung). Seit 2017 wurden auf 7 städtischen Gebäuden PV-Anlagen errichtet. Weitere sind in Vorbereitung.
Die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Gebäuden erfolgt schrittweise.




36.
Bebauungspläne an dem Konzept der Solararchitektur ausrichten. (Ausrichtung der Dachflächen, Verschattung von Dachflächen und Südseiten vermeiden zur Nutzung von passiver Solarstrahlung im Winter)

Die Klimaschutzbelange werden in Bebauungsplanverfahren ebenso wie viele andere Belange geprüft und miteinander abgewogen. Eine einseitige Bevorzugung oder eine Missachtung von Belangen ist nach Baugesetzbuch nicht zulässig.
Die Ausrichtung der Gebäude wie im Vorschlag skizziert birgt Vor- und Nachteile.
Städtebaulich mündet eine strikte Ausrichtung tendenziell in einer Zeilenbebauung, welche den Nachteil hat, dass hier häufig wenig qualitative Freiräume entstehen. Zudem geht die Möglichkeit kompakter Bauweisen mit beidseitig angeschlossenen Gebäuden zur Reduktion der energetisch ungünstigen Außenwände verloren.
Grundsätzlich wird in der Architektur immer mit den Belichtungs, Einstrahlungs- und Verschattungsprinzipen gearbeitet, so dass solare Energie genutzt werden kann. Die Stellung der baulichen Anlagen auf rein solartechnische Begründungen zu stützen, wird kein Planungsziel sein.
Energetisch und raumklimatisch sind Südseiten differenziert zu betrachten. Im Winter ist eine möglichst ungehinderte Sonneneinstrahlung auf Wand und Dach von Gebäuden energetisch positiv. Im Klimawandel jedoch sind diese Vorteile im Sommer eher Nachteile, so dass hier mit Vegetation und anderen Verschattungselementen nicht nur auf der Süd-, sondern auch zunehmend auf Ost- und Westseiten die Sonneneinstrahlung reduziert werden muss, damit im Gebäude sowohl ein behagliches Raumklima als auch keine energieintensiven Kühlungsbedarfe entstehen.




37.
Investierenden die Nutzung von öffentlichen Gebäuden (Dächern, Parkplätzen, etc.) erleichtern, um diese Flächen für Solaranlagen zu nutzen (Entbürokratisierung)

Öffentliche Gebäude sind Sonderbauten und unterliegen einer Vielzahl von baurechtlichen, technischen und unfallschutzrechtlichen Bestimmungen, die alle bei der nachträglichen Änderung durch eine Solaranlage zu überprüfen und einzuhalten sind. Abstriche davon sind nicht möglich.




38.
Anpassung der Bauvorschriften an aktuelle technische Weiterentwicklungen zur Erleichterung des Aufbaus von Solaranlagen und Solarthermie Installationen, insbesondere bei Bauten die unter Denkmalschutz stehen (hier sollte die Umwelt Vorrang haben)

Änderungsvorschläge zur Sächsischen Bauordnung (SächsB0) sind mittels entsprechender Mehrheiten über den Sächsischen Landtag möglich. Die Möglichkeit, Abweichungen nach § 67 SächsBO zu beantragen/erteilen, ist heute schon möglich. Soweit der Vorschlag auf eine Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zielt, ist ebenfalls der Sächsische Landtag als Gesetzgeber maßgebend.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass das seit dem 1. November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) in die entgegengesetzte Richtung weist: Gemäß § 105 GEG gilt für Baudenkmäler und sonstige, besonders erhaltenswerte
Bausubstanz: „Soweit bei einem Baudenkmal, bei auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden.“




39.
Größere Parkflächen mit Solaranlagen überdachen

Falls mit „Parkflächen“ Abstellplätze für Fahrzeuge gemeint sind, kann unter bestimmten Bedingungen ein Nutzen in der Installation von Solaranlagen liegen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die häufig vorhandene Begrünung mit Bäumen (laut Dresdner Stellplatzsatzung ist pro 5 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen) die nutzbare Fläche verkleinert und dass die bauliche Konstruktion der Solaranlagen auf die Bewegungsräume der abgestellten Fahrzeuge abgestimmt sein muss. Generell sind im Vergleich zur Errichtung direkt auf der Geländeoberfläche stark erhöhte Kosten anzunehmen. Zusätzlich ist bei Konstruktionen in erhöhter Bauform deren Wirkung auf das Ortsbild zu würdigen.
Vorgenannte Gründe sprechen gegen eine nennenswerte Verbreitung von Stellplatzüberbauungen mit Solaranlagen, gleichwohl diese in bestimmten städtischen Bereichen, etwa größeren Gewerbegebieten, als geeigneter Beitrag zur Gewinnung erneuerbarer Energien in Einzelfällen denkbar sind. Beispiele für derartige Vorhaben in Dresden sind bisher nicht bekannt.


Regenerative Energien allgemein


40.
Stufenweise Umstellung der Energieversorgung aller städtischen Einrichtungen auf 100% Ökostrom

Die Drewag-Stadtwerke erzeugen im „HKW Nossener Brücke“ hocheffizienten Strom und Fernwärme. Der Anteil erneuerbarer Energien am Drewag-Strom betrug 2019 60,5%.
Zu dem Thema ist ein Antrag im Geschäftsgang des Stadtrates. Das Ziel wird von der Stadtverwaltung generell befürwortet.




41.
Die DREWAG-Netz GmbH soll zur verstärkten Förderung von dezentralen Anlagen zur Bereitstellung von Okostrom im Stadtgebiet eine zusätzliche Einspeisevergütung von 3Ct/ kWh bezahlen – dies soll für Anlagen bis 30 kWp gelten, die Mehrkosten sollen durch einen Aufschlag bei den Netzentgelten in Dresden ausgeglichen werden

Die Netzentgelte werden nicht auf Ebene der Versorgungsunternehmen, sondern auf Bundesebene geregelt. Die einseitige zusätzliche Einspeisevergütung durch die DREWAG Netz GmbH würde zudem eine versteckte Förderung von Privaten darstellen, was rechtlich problematisch sein könnte.




42.
Kostensenkungspotentiale von erneuerbaren Energien nutzen und somit Steuerzahler*innen langfristig entlasten (Beispielrechnungen belegen, dass die Amortisierung nach 10 Jahren erreicht wird, danach würde die Stadt Geld sparen)

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, auf städtischen Liegenschaften zunehmend mehr Erneuerbare Energien zu gewinnen. Allerdings stehen auf Bestandsdächern häufig Fragen des Denkmalschutzes, zu geringe Restlaufzeit von Dächern bis zur nächsten Reparatur, zu geringe statische Potentiale oder Verschattung der Nutzung für Solarenergie entgegen.

Außerhalb des Fernwärmegebietes wird der Einsatz erneuerbarer Energien oder Umweltwärme für die Wärmeerzeugung bei Neubau und Sanierung von kommunalen Gebäuden mittels Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus geprüft. Bei der Auslegung von Photovoltaikanlagen wird die Wirtschaftlichkeit ebenfalls berücksichtigt.




43.
Heizungen von städtischen Liegenschaften: Verbot des Einbaus von fossil betriebenen Heizanlagen bei Neubau und Sanierung

Kommunale Gebäude werden grundsätzlich an Fernwärme angebunden (=derzeit fossil, zukünftig mehr Erneuerbare Energien einbindend), wenn Fernwärme anliegt. Fernwärme ist klimafreundlich. Der Einbau einer Gasheizung erfolgt nur, wenn keine Fernwärme anliegt.
Teilweise erfolgt ein Tausch der Gasheizung gegen Fernwärme zum Teil auch später, wenn Fernwärme angeschlossen wird. Ein generelles Verbot ist technisch und wirtschaftlich nicht sinnvoll. 100% erneuerbare Energie kann nur über Holz-Heizungstechniken oder Solarthermie erfolgen. Dies ist allenfalls außerhalb der Fernwärme denkbar, Wämepumpen-Technologien wären nur mit Ökostrom gegenüber der Fernwärme sinnvoll und setzt entsprechend hohe Erzeugung von Erneuerbaren Energien voraus.
Die Stadtverwaltung ist bestrebt, in den nächsten Jahren die nur noch wenigen verbliebenen Ölkessel gegen klimafreundlichere Alternativen auszutauschen.




44.
Abschattungskonzepte und passiv Kühlkonzepte attraktiv machen, Auflagen für den Einbau von Klimaanlagen erhöhen (z.B. durch die Auflage diese mit Ökostrom zu betreiben)

Die Stadtverwaltung hat keine rechtliche Handhabe, den Einbau von Klimaanlagen aus Klimaschutzgründen mit Auflagen zu versehen.
Bei den städtischen Gebäuden wird bisher i. d. R. auf eine Klimaanlage verzichtet. Im Hinblick auf den Klimawandel werden zunehmend Konzepte der passiven Kühlung und Verschattung bei Bauvorhaben berücksichtigt.




45.
Beteiligung der Großflächenbesitzer in Dresden an Umstellung der Stromerzeugung hin zu regenerativen Energien

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, alle Nutzer und Eigentümer zu Klimaschutzmaßnahmen zu motivieren. Dabei sind sinnvollerweise insbesondere größere Eigentümer im Blickwinkel, z. B. Genossenschaften und Wohnungsunternehmen.




46.
Ausbau der Fernwärme und Fernkälte (DREWAG) bei gleichzeitigem Verzicht auf fossile Energieträger

Der Ausbau der Fernwärme ist eine zentrale Klimaschutzmaßnahme und wird laufend verfolgt, z. B. Fernwärmerschließung von Pieschen.




47.
DREWAG bis 2040 klimaneutral gestalten – Wärme, Energie- und Wasserversorgung umstellen (Ausbau von erneuerbaren Energien, Absenkung der Fernwärmetemperatur zur Kopplung mit Wärmepumpen etc.)

Gemäß Beschluss SR/018/2020 vom 10.11.2020 hat der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, „bis zum Ende des Jahres 2021 ein Unternehmenskonzept für die EVD als Energiesparte der TWD zu den Zielen der Daseinsvorsorge und der Klimaneutralität und Dekarbonisierung der Energieversorgung bis 2035 erstellen zu lassen, das nach Beteiligung des Stadtrats dem Strategieausschuss der Sachsen-Energie AG zeitnah für den weiteren Prozess der Erarbeitung der Unternehmensleitlinien zur Verfügung gestellt wird und auf dessen Umsetzung die Vertreterinnen und Vertreter der LHD hinwirken“.




48.
Beim Verkauf von städtischen Flächen für Bauzwecke die Bauauflagen anpassen und zur Nutzung von erneuerbaren Energien verpflichten (wie in Tübingen) sowie den Einbau fossiler Heizungen verbieten

Im Rahmen von Konzeptausschreibungen werden bereits Maßnahmen zum Klimaschutz als Vergabekriterien herangezogen und dann verpflichtend in die Kauf- bzw. Erbbaurechtsverträge aufgenommen. Grundsätzliche Verbote, soweit diese nicht gesetzlich begründet sind, werden kritisch gesehen, sofern sie bei allen Verkäufen ohne Berücksichtigung des Einzelfalls durchgesetzt werden sollen.




49.
Möglichkeiten zu Errichtung von Windkraftanlagen in Dresden/im Dresdner Umland prüfen, forcieren, Gemeinden am Gewinn beteiligen

Bisherige Beschlusslage des Stadtrates ist (Begleitbeschluss zum Integrierten Energie- und Klimakonzept (IEuKK) 2013), dass in Dresden keine Windkraftanlage errichtet werden darf. Die Errichtung von Windkraftanlagen im Dresdner Umland hängt von regionalplanerischen Vorgaben und der kommunalen Willensbildung vor Ort ab. Entscheidend wird hier sein, dass die Landesregierung mit einem neuen Energie- und Klimaprogramm bessere Vorgaben macht und durchsetzt, so dass entsprechende Anreize vor Ort umgesetzt werden können.




50.
Modernisierung des Pumpspeicherwerks Niederwartha

Die Vattenfall Wasserkraft GmbH als Eigentümer und Betreiber der Anlage hat eine vorläufige Stilllegung bei der Bundesnetzagentur beantragt. Die Landeshauptstadt Dresden befindet sich mit dem Unternehmen im Gespräch, wie eine zukünftige Nutzung erfolgen kann. Dabei ist es Priorität, den aktuellen Wasserstand im unteren Staubecken aufrecht zu erhalten und damit die Zukunft des Stauseebades Cossebaude zu sichern. In diesem Zusammenhang wird durch das Bemühen zum Erhalt der Gesamtanlage aus denkmalpflegerischer Sicht die Option auf eine energiewirtschaftliche Betreibung erhalten.
Einzelheiten sind sowohl tatsächlich als auch im Rahmen der Verhandlung zu klären. Aufgrund der Komplexität ist mit einem Ergebnis nicht vor Anfang 2021 zu rechnen.




51.
Sämtliche neue Infrastruktur kompatibel mit dem zukünftigen Erneuerbaren Energiesystem in 2050 bauen – keinen Neubau mehr genehmigen der dies nicht ist

Zur Umsetzung dieses Vorschlags mangelt es sowohl an der Rechtsgrundlage als auch den notwendigen eingeführten technischen Normen. Ohne eingeführte technische Regeln „sämtliche neue Infrastruktur“ rein hypothetisch bzw. spekulativ, kompatibel mit dem „zukünftigen Erneuerbaren Energiesystem“ zu verlangen, würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.




Mobilität und Verkehr


52.
Autofreie Zonen in der Innenstadt (Altstadt und Neustadt sowie weiteren Ortsteilzentren) beginnend mit verkehrsberuhigten Zonen und Parkplatzreduzierung nach dem Vorbild von Italien und den Niederlanden

Anordnungsfähig sind diese nur in den Fällen, in denen tatsächlich die Aufenthaltsfunktion überwiegt bzw. der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt und sich dies auch in der Gestaltung der Verkehrsanlage widerspruchsfrei darstellt. Die Verbannung von parkenden Fahrzeugen aus den Wohnbestandslagen bedarf der Ersatzlösung an anderer Stelle in zumutbarer Entfernung, andernfalls ist dies in der Örtlichkeit kaum vertretbar




53.
Schaffung von temporär autofreien Straßenzügen und Parkplätzen wo Spielen, Gastronomie und Fahrradparken erlaubt ist, nach dem Vorbild der Restaurantterassen auf der Königsstraße sowie der für die Coronazeit initiierten nachbarschaftlich organisierten Spielstraße in Berlin/ München

Möglich ist die Beantragung von temporären Sondernutzungen, wie sie zum Beispiel schon mehrfach im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche von Initiativen und der auf der Stadtverwaltung selbst beantragt und mit positiven Erfahrungen umgesetzt wurden.




54.
Keine neuen Pull-Faktoren für den Kfz-Verkehr (Straßenverbreiterung, Parkplatzausbau, neue Autobahntrassen etc.)

Der Straßenausbau folgt den Beschlüssen des Stadtrates (demokratische Legitimation).
Autobahntrassen plant ab dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes. Parkplätze entstehen überwiegend aus privaten Bauvorhaben heraus, um den notwendigen Stellplatznachweis zu führen. Öffentliche Parkplätze entstehen vorwiegend als P+R-Plätze, um Menschen zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen.
Verkehrsflächenverbreiterungen sind nicht zu vermeiden, weil regelkonforme Radverkehrsanlagen und Fußwege neu gebaut werden. Verbreiterungen der Kfz-Streifen finden nicht statt.
Tatsächlich fordern wir doch aber eine besondere Unterstützung der Verkehrsarten des Umweltverbundes auch bei der investiven Förderung. Bitte stärker differenzieren. Natürlich bleibt es bei der Grundentscheidung durch den Stadtrat.




55.
Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit mit Ausnahme von wenigen Hauptachsen

Dazu bedarf es einer Änderung der StvO auf Bundesebene. Die Stadtverwaltung befürwortet die Verstetigung der Verkehrsflüsse und auch Tempolimits. So hat die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn A4 im Dresdner Stadtgebiet sowohl eine Abnahme von Schadstoffen und Lärm, aber auch eine Reduktion des Unfallgeschehens bewirkt.




56.
Fuß- und Radverkehr weiterhin stetig fördern (Einbahnstraßen in Gegenrichtung befahrbar machen, Unfallschwerpunkte beseitigen, mehr Querungshilfen/ Zebrastreifen, Ampelschaltungen fußgängerfreundlicher gestalten)

Mit dem beschlossenen Radverkehrskonzept arbeitet die Verwaltung seit 2017 an diesem wichtigen Ziel. Die Umsetzung der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes ist im Themenstadtplan (Ebene „Maßnahmen im Netz“) einsehbar.
Eine Fußverkehrskonzeption ist in Erarbeitung.




57.
Weitere Einrichtung von Zebrastreifen und Querungshilfen für sicheren Fußgängerverkehr (Dürerstralße, Holbeinstraße, vor dem japanischen Palais, Königsstraße etc.)

Ja. Im laufenden Geschäftsgang werden erforderliche und geeignete Verkehrsregelungsmaßnahmen entschieden. Dabei werden auch weitere Fußgängerüberweg-Lösungen in Betracht gezogen.




58.
Multimodalität stärken: Carsharing-Angebot mit kleinen Elektrofahrzeugen kombiniert mit besserer Taktfrequenz/Anbindung ans Umland – dazu den ÖPNV von Dresden besser mit denen des Umlandes vernetzen, sowohl finanziell als auch vom Fahrplan her

Ja. Derzeit wird in der Landeshauptstadt Dresden das Konzept für die so genannten MOBlpunkte umgesetzt. Hier geht es um die Verbesserung der Verknüpfung zwischen ÖPNV und Car-/Bikesharing etc.

Weitere Infos zu den Mobilitätspunkten




59.
Stellplatzsatzung modifizieren: Keine Vorgaben zu einer Mindestanzahl an verbindlich zu schaffenden Pkw-Stellplätzen bei Neubauprojekten- alle neuen Pkw-Stellplätze mit Stromanschluss versehen

Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat am 29.06.2018 die Stellplatz, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung (Beschluss-Nr. V1782/17) beschlossen. Der Stellplatznachweis kann auch bei Wohnbauvorhaben abgemindert werden. Das Landesgesetz (Sächsischen Bauordnung) schreibt wie fast alle Bundesländer (außer Berlin) grundsätzlich die Herstellung von Kfz-und Fahrrad-Stellplätzen vor. Eine Aufhebung der Stellplatzpflicht würde die Parkraumprobleme im Straßenraum erheblich verstärken. Von der Möglichkeit, anstelle von Kfz-Stellplätzen bei der o. g. Abminderung durch die sogenannte Stellplatzablösezahlung Infrastruktur für Radverkehr und ÖPNV Gebrauch zu machen, wird in der neuen Dresdner Stellplatzsatzung Gebrauch gemacht werden. Die Ergebnisse sollen evaluiert werden.
Laut Stellplatzsatzung ist an 25 % aller Stellplätze ein Stromanschluss vorzusehen.




60.
Dezentrale, kleinteilige Einkaufsstrukturen fördern, anstatt autofokussierten Einkaufscentern mit Vollsortimentern

In der Handelsentwicklung ist seit einigen Jahren erkennbar, dass auch kleinere ortsnahe Läden entstehen (REWE-City etc.). Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept steuert die Ansiedlung von größeren Einzelhandelsbetrieben. Eine Förderung ist beihilferechtlich nicht möglich.
Weitere Infos zu: Sektorale Konzepte und Planungsgrundlagen




61.
Verbesserte Anbindung von Dresden an das ICE Netz in Nord/Süd Richtung und Ost West, häufig von Firmen genutzte Strecken sind innerdeutsch dürftig ausgebaut (DD-HH; DD-F, DD-S; DD-K; DD-Brüssel)

Die Landeshauptstadt Dresden ist in einem stetigen Austausch mit der DB AG zur Förderung der Fernverkehrsverbindungen von und nach Dresden. Die Verbindung nach München ist zwar mit einem Umstieg in Leipzig verbunden, ist aber insgesamt in den letzten Jahren besser geworden. Richtung Berlin/Hamburg erfolgte eine Umstellung auf einen annähernd 1h-Takt und in den nächsten Jahren soll die Fahrtzeit weiter schrittweise verkürzt werden.
Richtung Prag/Brüssel/Kölin/Frankfurt sind leider nicht kurzfristig, aber langfristig Verbesserungen geplant. Die Fernverkehrsverbindungen Richtung Chemnitz und Polen sind sowohl was die Fahrtzeit als auch den Nutzerkomfort betrifft, stark verbesserungswürdig.




62.
Verkehrsausbau in Dresden klar an Nachhaltigkeitszielen ausrichten und öffentlich kommunizieren

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat am 20.11.2014 den Verkehrsentwicklungsplan (VEP} 2025plus (Beschluss-Nr. V2476/13) beschlossen. Der VEP war zuvor unter breiter öffentlicher Beteiligung (Dresdner Debatte) sowie u.a. der Runden Tische, sowie eines wissenschaftlichen Beirates erarbeitet worden. Im VEP sind die Leitziele, die Handlungserfordernisse sowie die umzusetzenden Maßnahmen bis zum Jahre 2025 festgeschrieben. Er bildet die die Handlungsvorgabe der Stadtverwaltung auf dem Gebiet konzeptionelle/strategischer Verkehrsplanung. Der VEP ist unter www.dresden.de/vep abrufbar. Der VEP befindet sich in Umsetzung. Eine Fortschreibung des VEP ist geplant.


Radverkehr


63.
Verkehrsberuhigung durch viele neue geschützte/ baulich getrennte Fahrradstreifen auf Straßen

Die Beachtung der Belange des Rad- und Fulßverkehrs ist bei allen Vorplanungen eine Selbstverständlichkeit. Bei der Planung von Radverkehrsanlagen orientiert sich das Stadtplanungsamt am geltenden Regelwerk. Die Markierung von Schutz- bzw. Radfahrstreifen hat nicht das Ziel einer Verkehrsberuhigung, sondern einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und einer den örtlichen verkehrlichen Umständen angemessenen Radverkehrsführung.




64.
Prüfung aller Einbahnstraßen, ob sie in Gegenrichtung für Fahrräder legal befahrbar gemacht werden können, und dies ggf. umsetzen

Eine Freigabe von Einbahnstraßen mit ausschließlich verkehrsrechtlichen Maßnahmen wurde bereits geprüft. Weitere Freigaben erfordern umfangreichere Planungen und ggf. bauliche Anpassungen.




65.
Unfallschwerpunkte für Radverkehr in Abstimmung mit den regionalen Akteuren (ADFC, etc.) beseitigen

Gefahrenstellen und Unfallhäufungen sind in die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes eingeflossen.




66.
Radverkehr: nicht nur ermitteln, welche Strecken gefährlich sind aufgrund von Unfallzahlen, sondern Bedarfsermittlung welche Straßen gar nicht von Radfahrenden genutzt werden, weil sie als zu gefährlich wahrgenommen werden

Eine entsprechende Ermittlung wurde bisher nicht von der LH Dresden durchgeführt. Die subjektiv empfundene Verkehrssicherheit variiert von Person zu Person. Aus Studien ist bekannt, dass bestimmte Personengruppen eher die Fahrbahn, andere wiederum mehr den Seitenbereich als sicher empfinden.




67.
Förderung von Lastenrädern und Bike-Sharing-Diensten

Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, dass er die Beschaffung von Lastenrädern fördern will. Es besteht bereits eine Förderung von sogenannten Schwerlastenrädern durch den Bund.
Die städtische Tochter DVB AG hat im August sehr erfolgreich das Bike-Sharing-System MOBIbike gestartet. Zusätzliche Bike-Sharing-Systeme könnten von anderen Anbietern eingerichtet werden, wobei Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass für eine klimafreundliche Verkehrsmittelwahl nicht eine Vielzahl, sondern ein gutes System vorteilhaft ist.




68.
Ein Netz von Fahrradstralßen – evtl. mit Freigabe für den Kfz-Verkehr (Anlieger)

Das Instrument der Fahrradstraße wird bei der Umsetzung von Routen des Radverkehrskonzeptes immer auf seine (Stv0-gemäße) Eignung mit geprüft.




69.
Umsetzung von Radschnellwegen durch die Stadt nach dem Vorbild von Münster

Die Einrichtung von Radschnellwegen wird von der Stadtverwaltung befürwortet.
Radschnellwege sind jedoch keine kommunale Aufgabe, sondern regionale Verbindungen in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen. Sie werden gemäß Straßengesetz Staatsstraßen gleichgestellt.
Aktuell wird von der Landeshauptstadt Dresden eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Potenzialstudie des Freistaates zur Führung von Radschnellwegen in vier Korridoren auf dem Stadtgebiet erarbeitet.




70.
Elberadwege großzügig verbreitern, um Fußgängern und Fahrradfahrern sichere Nutzung zu ermöglichen, wenn möglich getrennte Streifen für Fußgänger und Radfahrer

Die Umsetzung weiterer Abschnitte des Elberad- und Wanderweges wird von der Stadt stetig vorangetrieben. Die Anlage von Wegen im Bereich der Elbufer ist aber an sehr strenge naturschutz- und wasserrechtliche Randbedingungen gebunden, weshalb die Planungsprozesse teilweise sehr langwierig sind. Eine abschnittsweise Verbreiterung des Elberad- und Wanderweges, z. B. im Bereich Johannstadt, wird vom Straßen- und Tiefbauamt trotz dieser sehr schwierigen Rahmenbedingungen voran getrieben.




71.
Auf- und Abfahrrampern für Fahrräder an den Elbbrücken zum Elberadweg, um diesen als Fahrrad-Schnellbahnnetz besser zu etablieren

Der Elberad- und Wanderweg ist als Radschnellverbindung weitestgehend ungeeignet. Die sich überlagernden Ansprüche von Rad- und Fußverkehr sind mit hohen Fahrgeschwindigkeiten allein des Radverkehrs überwiegend nicht vereinbar. Zudem bietet der durchweg elbnahe Verlauf des Weges nicht die für einen Radschnelliweg nötige Direktheit für den Alltags- und Pendlerverkehr, der als Zielgruppe von Radschnelverbindungen angesehen wird.
Gemäß dem vom Stadtrat am 23.03.2017 beschlossene Radverkehrskonzept (V1252/16) sind zur Zeit Verbindungen vom Elbradweg zu den Elbbrücken in Planung. Auf Grund naturschutz, denkmalschutz- und wasserrechtlicher Restriktionen sind bauliche Eingriffe im Umfeld der Elbbrücken allerdings nur sehr schwer realisierbar.




72.
Endlich eine Fahrrad-/Fußgängerbrücke am Watzke Ballhaus über die Elbe bauen (steht schon langfristig im Dresdner Verkehrsplan)

Sowohl im VEP als auch im Radverkehrskonzept ist bisher lediglich die Untersuchung einer solchen Option verankert. Untersuchungen zu einer ÖPNV-Brücke, die auch den Fuß- und Radverkehr fördert, laufen derzeit.




73.
Mehr Fahrradständer auf viel genutzten Plätzen und Straßenzügen sowie an den Umstiegspunkten des ÖPNV (vor allem außerhalb der Innenstadt)

Das Stadtplanungsamt unterstützt entsprechende Vorhaben planerisch. Bahnhöfe: Die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden prüft aktuell Erweiterungsmöglichkeiten für Bike&Ride-Anlagen an zahlreichen Bahnhöfen. Für 2021 sind Kapazitätserweiterungen im Bereich Hauptbahnhof vorgesehen. Zudem ist dort ein Fahrradparkhaus in Planung.


ÖPNV


74.
Attraktiverer ÖPNV (Tarifsystem, Taktung, Anbindung, Streckenausbau, Überregional)

Im Bereich Schienenverkehr wurden zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des Schienennahverkehres seitens des Aufgabenträgers Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) beschlossen. Vorgesehen sind z. B.

  • der Streckenausbau nach Königsbrück für eine schnellere Verbindung mit der neuen Linie 6 (Planungen laufen)
  • die Planung der neuen S-Bahn-Station Albertstadt (Planung läuft)
  • Taktverdichtung auf 1/2-h-Takt zwischen Dresden und Kamenz ab 2021
  • Einführung Azubi-Ticket im Jahr 2019
  • Vorarbeiten zur Einführung eines verbundübergreifenden Tickets (VVO)
  • Einführung eines sachsenweiten Bildungstickets (2021),
    Die anstehende Fortschreibung des Nahverkehrsplans im regionalen Verkehrsverbund VVO ab 2021 wird weitere Maßnahmen beinhalten.
    Die DVB AG hat im November eine Ausbaustrategie zum städtischen Nahverkehrvorgelegt – siehe Strategiepapier der DVB




75.
Anreize für Nutzung der ÖPNV Schaffen, etwa durch Erhöhung der Parkgebühren: bei den Parkgebühren in der Innenstadt sollten die Kosten einer Familientageskarte zugrunde gelegt werden, sodass z.B. drei Stunden Parken teurer sind als die Familientageskarte – dabei sollte man sich auch an anderen Städten vergleichbarer Größe orientieren, z.B. wird man wohl keine andere Großstadt finden, wo man an einem zentralen Platz wie dem Schillerplatz kostenlos parken kann (Elbeparkplätze)

Mit der zur Beschlussfassung vorgesehenen neuen Parkgebührenordnung sollen diese Vorschläge berücksichtigt werden.
Die elbnahe Fläche am Schillerplatz ist kein öffentlicher Parkplatz.




76.
Förderung der Bürgerbeteiligung im ÖPNV (Offenlegung wie Planungen bei der DVB geschehen – Strecken, Taktung, Bedarfsermittlung, Feedbackmöglichkeiten)

Diesem Ansatz wird in allen Planvorhaben gefolgt. Die Art des Beteiligungsverfahrens wird dem Einzelfall angepasst. In Abwägung mit der Befassung der Stadtratsgremien mit entsprechenden Planungen finden immer auch Beteiligungsverfahren in unterschiedlicher Ausprägung statt. In jedem Falle arbeiten Stadt und DVB bei diesen Verfahren zusammen.
Mit dem Busnetz Nord, den Planungen im Bereich Augsburger Straße und der Straßenbahnplanung zwischen Strehlen und Schillerplatz wird die Bürgerbeteiligung bereits praktiziert und fortgesetzt.




77.
Quartierbuskonzept ausarbeiten (z.B. Neustadt, Striesen, Löbtau)

Für die Quartierserschließung in Pieschen, Klotzsche und Neustadt wird der testweise Einsatz von On-Demand-Verkehren vorbereitet. In einer weiteren Stufe ist die Ausweitung auf andere Stadtgebietevorgesehen, wenn sich das System bewährt hat.




78.
Park&Ride Parkplätze ausbauen (Einfahrtsstraßen) und Qualität erhöhen (z.B. große Echtzeit-Anzeige, solargestütztes Laden, Toilette, Getränke, windgeschützte Sitzgelegenheiten, Fahrradparkhaus), angepasstes Ticketingkonzept für P&R

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat am 20.11.2014 den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2025plus (Beschluss-Nr. V2476/13) beschlossen. Der VEP war zuvor unter breiter öffentlicher Beteiligung (Dresdner Debatte) sowie u.a. der Runden Tische sowie eines wissenschaftlichen Beirates erarbeitet worden. Im VEP sind die Leitziele, die Handlungserfordernisse sowie die umzusetzenden Maßnahmen bis zum Jahre 2025 festgeschrieben. Er bildet die die Handlungsvorgabe der Stadtverwaltung auf dem Gebiet konzeptionelle/strategischer Verkehrsplanung. Der VEP ist unter www.dresden.de/vep abrufbar. Der VEP befindet sich in Umsetzung.




79.
Neubauflächen am Stadtrand sowie umliegender Gebiete schneller und zwingend an OPNV anschließen

Neue Baugebiete am Stadtrand werden kaum noch ausgewiesen. Die ÖPNV-Erschließung der Eingemeindungsgebiete wird schrittweise an städtische Standards angepasst (nächste Verbesserungen in Langebrück/Schönborn geplant).




80.
Die Straßenbahnlinie 13 dauerhaft bis nach Kaditz fahren lassen (Verbindung Neustadt-ElbePark und Pieschen – Parkplatz)

Die Verlängerung der Linie 13 nach Kaditz wird unterstützt.




81.
Gezielt und offensiv Testmöglichkeiten des ÖPNV anbieten z. B. eine Monatskarte/Wochenkarte gratis bei Zuzug nach Dresden, beim Umzug oder Arbeitsplatzwechsel in ein anderes Stadtgebiet

Der DVB AG liegen (auch aus Gründen des Datenschutzes) zu Zuzügen, Umzügen etc. keine Unterlagen vor. Ein Ansatz wäre, wenn die LHD die Tickets von der DVB erwirbt und dann an benannte Zielgruppen weitergibt.

Der LHD sind jedoch nur bestimmte Zielgruppen (z. B. hinzuziehende Bewohner) bekannt. Die LHD hat hingegen keine persönlichen Daten von beispielsweise Arbeitsplatzwechslern


Elektromobilität


82.
Ladeinfrastruktur in allen Stadtbezirken weiter strategisch ausbauen. Derzeit werden kostenintensive Ladesäulen aufgestellt, deren volle Ladeleistung kaum ein Elektroauto dieses Jahrzehnts ausschöpfen kann und welche die Batterien schneller altern lässt – stattdessen sollen günstigere Säulen mit angemessener Leistung verwendet werden und gleichzeitig die Anzahl der Ladesäulen erhöht werden

Flächenhafter Aufbau von Ladeinfrastruktur in Dresden:
Der strategische Ausbau einer flåchendeckenden Ladeinfrastruktur ist weit vorangeschritten. Mit der erfolgreichen Akquise und Umsetzung mehrerer Ladeinfrastrukturförderprojekte (DatenTanken, E-Com) konnte bereits ein Großteil der zu errichtenden Ladesäulen realisiert werden. Mittlerweile sind – im Rahmen einer ämterübergreifenden Task Force mehr als die Hälfte der 78 Mobilitätspunkte (inkl. Ladesäulen) planungsseitig abgestimmt. Der Fortschritt dieses Prozesses lässt sich im Themenstadtplan (der LHD) unter dem Thema „Mobilitätspunkte“ (Statuskennzeichnung: in Konzeptionsphase, in Planung, in Betrieb) nachvollziehen.

Kostenintensiver Aufbau von Ladeinfrastruktur:
Die benannten, eingeworbenen Ladeinfrastrukturprojekte sind Förderprojekte des Bundes mit einer Förderquote i. H. v. 100 Prozent für die LH Dresden. Durch die vorgenannte Task Force (Vorgehensweise) wird ein bedarfsgerechter und kosteneffizienter Aufbau, der die Fahrzeugentwicklung und den technologischen Fortschritt berücksichtigt, garantiert. Die benannten Förderprojekte dienen der Erforschung und Erprobung u. a. einer intelligenten Ladeinfrastruktur für Dresden.

Ladeleistung für ein Elektroauto:
Das ladende E-Fahrzeug wählt mit eines sog. Batteriemanagementsystems (BMS) sowie der verbauten Ladesteuerung dessen optimale Ladeleistung um ein vorzeitiges „Altern“ der Batterie zu verhindern. So schaffen aktuelle Modelle z.B. der ID.3/ID.4 bis zu 125 kW oder ein Audi e-tron bis zu 150 kW Ladeleistung in der Spitze.




83.
Charge-at-Work (mit Ökostrom) zum Standard für städtische Angestellte machen

Das Thema „laden am Arbeitsplatz der Stadtverwaltung“ ist in Bearbeitung.




84.
Anpassung der Beschaffungsrichtlinie für Fahrzeuge: Stadt/ städtische Betriebe dürfen keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr anschaffen

Seit 2018 sind bei Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von PKWs generell Elektro- bzw. Hybrid-Fahrzeuge vorzusehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. erhöhtem Reichweitenbedarf, dürfen konventionelle Fahrzeuge beschafft werden.
Im Nutfahrzeugbereich stehen noch nicht voll umfänglich passende Elektrofahrzeuge zur Verfügung, so dass hier vor allem leichte Nutzfahrzeuge als E-Fahrzeuge beschafft werden.


Energiesparmaßnahmen


85.
Straßenbeleuchtung anpassen: Ältere/defekte Leuchtmittel durch Leuchtmittel höchster Energieeffizienz austauschen (Ausschreibungsrichtlinie anpassen)

Der Wechsel der Leuchtmittel erfolgt bei konventionell betriebenen Leuchten turnusmäßig alle 4 Jahre. Im jeweiligen Wechselturnus werden am Markt verfügbare, energieeffiziente Leuchtmittel eingesetzt, die den notwendigen, technischen Parametern entsprechen. Die Energieeffizienz ist einer dieser Anforderungsparameter. Bei allen Neuanlagen werden Leuchten in LED-Technik verwendet, bei deren Auswahl die Energieeffizienz eines der wichtigen Auswahlkriterien darstellt.




86.
Zeit- und ortsabhängige Steuerung für Straßenbeleuchtung in Abstimmung mit den Anwohner innen (Anzahl und Dauer der leuchtenden Laternen reduzieren)

Im Stadtgebiet Dresden wird zeitabhängig von 22 bis 6 Uhr eine sogenannte „Halbnachtschaltung“ in der Straßenbeleuchtung betrieben. Das heißt, die Leuchten werden in dieser Zeit in einem “gedimmten” Zustand betrieben. Eine ortsabhängige Steuerung in Abstimmung mit den Anwohnern ist aus fachlichen Gründen abzulehnen. Die Straßenbeleuchtung dient der Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit. Eine Abschaltung bestimmter Leuchten oder ganzer Straßenzüge stellt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Darüber hinaus ist uns aus der Kommunikation mit Anwohnern bekannt, dass ein beträchtlicher Anteil der Bürger den Beitrag der Straßenbeleuchtung zur nächtlichen öffentlichen Sicherheit sehr schätzt. Ein Konsens zwischen einer Abschaltung einzelner Leuchten oder von Straßenzügen und einem durchgängigen Betrieb wäre auf der Ebene einer Anwohnerdiskussion wohl nicht herzustellen.
Es gibt einen Stadtratsbeschluss zum nicht gedimmten nächtlichen Betrieb der Beleuchtung aus Gründen der allgemeinen Ordnung und Sicherheit.




87.
Zeit- und ortsabhängige Steuerung der Ampelschaltungen, mehr kleinere Kreuzungen in Zeiten geringen Verkehrsaufkommens deaktivieren

Grundsätzlich sind nach Randnummer 14 der Verwaltungsvorschrift zur StvO zu 5 37 StVO und nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Lichtzeichenanlagen auch nachts in Betrieb zu halten. Eine Abschaltung ist insbesondere dann zu vertreten, wenn die für die Errichtung der Lichtsignalanlage genannten Gründe zu bestimmten Zeiten nicht vorliegen. Fußgänger-Lichtsignalanlagen werden deshalb in der Regel nachts abgeschaltet, da dann die Gründe für ihre Errichtung nicht vorliegen (z. B. geringes Verkehrsaufkommen, geringer Querungsbedarf). Dagegen kommt eine Nachtabschaltung an Knotenpunkt-LZA eher selten in Betracht. Hintergrund dafür ist, dass die Gefahr zu verunglücken, an abgeschalteten LZA in Zahl und Schwere doppelt so hoch ist gegenüber Anlagen, die in Betrieb sind (vgl. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Unfallforschung der Versicherer: Unfallforschung kompakt, Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen – Sparen auf Kosten der Sicherheit).



Stadtbild und Grünflächen


88.
Neue Stadtentwicklungskonzepte verfolgen (vgl. Barcelona), die Nachhaltigkeit ins Zentrum rücken und Alternativen in der Stadtentwicklung zu der heutigen verkehrsorientierten Stadtplanung aufzeigen: Ortsteilzentren (Kesselsdorfer Straße, Königsbrücker Straße, Leipziger Straße, Laubegast, Klotzsche, …) stärken und deren Aufenthaltsqualität weiter erhöhen (Einkaufs-/ Gastrodichte, Bäume, Fahrradbügel, großzügigere Fußgängerbereiche, Barrierefreiheit, Anzahl der Kfz deren Geschwindigkeit reduzieren)

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Zukunft Dresden 2025+ (2016 vom Stadtrat beschlossen), ist als allgemeingültiges, querschnittorientiertes Ziel „Resilienz, Nachhaltigkeit und Finanzen“ benannt, was grundsätzlich in der Stadtentwicklung zu beachten ist. Als weitere Ziele sind zu dem Zukunftsthema Lebenswerte Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger (16.) vielfältiges Wohnumfeld (barrierefreie/bedarfsgerechte Infrastruktur, erreichbare attraktive Grünflächen, …), (21.) starke Nebenzentren (ortsteil- und wohnnahe Zentren), (18.) Stadt der kurzen Wege (ausreichende /qualitätsvolle/gut erreichbare Versorgungseinrichtungen, Fuß/Radverkehr/ÖPNV weiterentwickeln/vernetzen); Das INSEK wird bis 2022 fortgeschrieben, auch unter Beachtung der Nachhaltigkeitsziele.




89.
Während der Coronazeit im ganzen Stadtraum, insbesondere Alaunstraße und Louisenstraße, die Möglichkeiten schaffen, Parkflächen vor Gastronomieeinrichtungen für die Außengastronomie zur Verfügung zu stellen

Sondernutzung ist die Benutzung des öffentlichen Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus, das heißt vorwiegend nicht zu Verkehrszwecken. Außengastronomie/Freischankflächen ist eine solche Sondernutzung. Die Ausübung einer Sondernutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Straßenbaulastträgers auf der Grundlage des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) und der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden. Aus der Sicht des Straßenbaulastträgers ist die Sondernutzungserlaubnis nur nach Einzelfallprüfung zu erteilen:

  • Die derzeitigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen lassen eine Außengastronomie nicht zu (Stand Januar 2021), sodass derzeit kein Sachbescheidungsinteresse für eine Sondernutzungserlaubnis besteht.
  • Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind erheblich beeinträchtigt, Gefährdungen sind nicht auszuschließen. Die Straßen sind sehr schmal, die Gäste sind nicht ausreichend geschützt.
  • Begegnungsverkehr von Fahrzeugen ist nicht möglich, mit erheblichen Stauerscheinungen ist zu rechnen. Es kommt zu verstärktem Parksuchverkehr und dessen Verdrängung.
  • Es liegt eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gewerbeanliegern vor, die nicht begründbar ist.
  • Sondernutzungserlaubnisse würden eine Beispielwirkung entfalten, in anderen Fällen müssten derartige Erlaubnisse auch erteilt werden. Die Verwaltung wäre an eine derartige Praxis gebunden.
  • Der Straßenanlieger muss die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm darstellt. Ihm war bei der Eröffnung des Gewerbes bekannt, dass das Gebäude nur an einen schmalen Gehweg angrenzt.
  • Dem Gemeingebrauch gebührt der Vorrang vor der Sondernutzung. Auf die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch, lediglich auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Außengastronomie ist nicht dem gesteigerten Anliegergebrauch zuzuordnen.




90.
Auch im Stadtgebiet Artenschutz stärken und Biodiversität fördern (Insektenunterschlüpfe schaffen, Pestizideinsatz verringern, Nitratbelastung reduzieren, weniger Mäharbeiten, etc.)

Durch die Erhöhung des Flächenanteils mit extensiver Pflege (geringes Mahdregime, keine Laubberäumung in Gehölzflächen …), die Anlage von Blühwiesen, den Verzicht auf Glyphosat und mechanischen Winterdienst im öffentlichen Grün kommt die Stadt dieser Forderung bei Freiflächen näher. Bei Dritten wird ebenfalls für dieses Vorgehen geworben.




91.
Anpassung des Mahd-Regimes auf städtischen Wiesen an die Anforderungen der Dresdner Naturschutzstationen (>Ansprechpartner: Umweltzentrum) zur Erhöhung der Biodiversität bei gleichzeitig schrumpfendem Energiebedarf durch selteneres Mähen und Herabsetzung der Verdunstung/ Austrocknung des Bodens

Siehe auch Nr. 90, allerdings führt Langschnitt mit zeitlich versetzter Mahdgutberäumung (Erhöhung Biodiversität) und Abtransport des Schnittgutes nicht automatisch zu schrumpfendem Treibstoffverbrauch. Die Verdunstung ist bei Vegetationsflächen nicht geringer als bei Brachflächen anzusetzen.




92.
„Westerweiterung“ Alaunpark: Fußläufige Verbindungzwischen Neustadt und Hechtviertel

Die Fortsetzung der Westerweiterung am Alaunplatz ist gewollt, scheitert momentan aber an der Flächenverfügbarkeit.




93.
„Sponge City“ Konzepte weiterverfolgen: Senkrechte Wasserspeicher in der Stadt – dadurch Kühlung, besonders interessant für Haltestellen, in Verbindung mit Abschattung

Das Umweltamt fordert bei Planungs- und Bauvorhaben i. d. R. eine naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung und diese wird entsprechend in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen in Form von Rigolen, Dachbegrünung etc. verankert. Das Umweltamt erarbeitet Grundlagendaten, Analysen, Planungshinweise und Konzepte (z.B. Planungshinweiskarte Stadtklima, Landschaftsplan) oder wirkt in diversen Forschungsprojekten mit. (a. B. Pilotprojekt Grüne Haltestelle in Gorbitz im Rahmen des Forschungsprojektes HeatResilientCity).
Die Regenwassernutzung wird durch die Entwässerungssatzung der Stadt Dresden und die entsprechend gestaffelte Gebührenregelung für Regenwasser und sonstiges Abwasser begünstigt; Ausbindungen der Regenwassernutzung von der Abwasserbeseitigungspflicht sind möglich.




94.
Parkangebot auf Überkapazitäten prüfen und mehr alternative Konzepte zu deren Nutzung verfolgen (Grün- und Erholungsflächen ausbauen), Schließung von einflächig genutzten oberirdischen Parkplätzen in der Innenstadt

Die Mehrzahl der oberirdischen Parkplätze und Parkstände in der Innenstadt dient überwiegend dem Bewohnerparken. Bei einem Wegfall dieser Parkmöglichkeiten resultieren erhebliche Einschnitte in die Bewohnerparkregelung. Eine Aufhebung oder eine Verringerung der Stellplatzkapazitäten von Bewohnerparkbereichen führt zu erheblich höheren Stellplatzmieten für die Bewohner dieser Gebiete.


Bäume und Begrünung


95.
Bessere Kontrolle der Bauvorschriften bzgl. des Nachpflanzens von Bäumen bei Neu/ Umbauten, sowie Angebot für Eigner, Bäume innerhalb der Stadt pflanzen zu lassen

Die Kontrolle erfolgt bereits durch das Umweltamt; das Angebot, Ersatzpflanzungen auf dem Baugrundstück selbst, im Stadtgebiet vornehmen zu lassen, gibt es bereits ebenso.
So können sogenannte Ausgleichszahlungen getätigt werden, wenn Eingriffe nicht auf dem eigenen Grundstück ausgeglichen werden können.




96.
Anreize zur Aufforstung auf industriellen Grünflächen setzen – häufig ist dort viel ungenutzte Rasenfläche

Evtl. im Rahmen eines Pilotprojektes zu testen, wenn Eigentümer dazu bereit sind.




97.
Gemeinsame Baumpflanzaktionen anstoßen mit Organisationen zur Baumpflanzung (z.B. plant for the planet) und der heranwachsenden Generation (insb.: Fridays For Future)

Die Stadt führt mit einer Vielzahl von Partnern, auch den benannten, Pflanzaktionen durch.
Hinzu kommen Möglichkeiten für Einzelpersonen und/oder Gruppen über den Fonds Stadtgrün oder Baumpatenschaften.




98.
Bei Bebauungsplänen die Prioritäten in Bezug auf Baumwachstum und Anpflanzung erhöhen

Baumpflanzungen werden in/durch Bebauungspläne lediglich vorbereitet. Anpflanzen und Anwuchspflege sind Aspekte der Planumsetzung und bedürfen der Kontrolle bzw. eines Monitorings. Aufgrund der Trockenheit bzw. der geringen Niederschläge in den vergangenen Jahren wurde seitens des Umweltamtes/Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft beobachtet, dass es günstiger ist, den Stammumfang eher kleiner zu wählen, da dadurch eine höhere Anwuchsgarantie besteht. Durch die Erfahrungen mit dem aktuellen Baumsterben sollten die Fachleute entsprechende Baumarten benennen, um die Vielfalt in ökologischer Sicht auch längerfristig zu gewährleisten. Daraus ergeben sich unterschiedliche Faktoren, die auch die Fauna und Flora, die Tier- und Pflanzenwelt etc., nicht nur das Baumwachstum und die Anpflanzung im Focus haben. Das Ökosystem ist umfassender zu berücksichtigen.




99.
Bäume an der Königsbrücker Straße nicht fällen – die Königsbrücker Straße aus dem Hauptroutennetz der Stadt nehmen

Die Königsbrücker Straße ist als wesentliche Achse aus der Innenstadt in Richtung Norden im Hauptverkehrsstraßennetz nicht ersetzbar. Die Planung befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Einwände zur Fällung müssen dort vorgebracht werden.




100.
Begrünung von kommunalen Dächern und Fassaden (PV-Anlagen haben Vorrang)

Dazu wurden Planungsgrundlagen erarbeitet: z. B.: stadtweite Gründachkartierung.
Die im Dezember 2019 beschlossene verwaltungsinterne Richtlinie „Dresden baut grün“ verpflichtet zur Begrünung kommunaler Gebäude. 2019 wurde ein Wettbewerb zur Dach- und Fassadenbegrünung durchgeführt.
Die LH Dresden ist Mitglied im Bundesverband GebäudeGrün e. V.

Bei den Dächern ist eine Kombination von Dachbegrünung und PV-Anlagen möglich und sinnvoll.




101.
Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung

Bisher gibt es kein Förderprogramm der Landeshauptstadt Dresden. Eine indirekte Förderung erfolgt über die gesplittete Niederschlagswassergebühr, bei Dachbegrünung sinkt die Gebühr.




102.
Urban Gardening auf öffentlichen Plätzen (z. B. Parks) fördern und städtebauliche Anreize schaffen

Es gibt im Stadtgebiet derzeit 33 Projekte auf öffentlichen und privaten Flächen (29 Gemeinschaftsgärten, 4 Äcker (solidarische Landwirtschaft)

12 Projekte städtisch (2,2 ha)

Darüber hinaus arbeitet die LH Dresden im Rahmen der Projekte zur Essbaren Stadt aus der Kulturhauptstadtbewerbung mit.




103.
Verdunstungsschutz/Verbesserung des Mikroklimas der Innenstadt durch Bepflanzung mit Sträuchern und Hecken, Schaffung von Lebensraum für Vögel und Insekten.

Umsetzung unter anderem im Rahmen der Gestaltung öffentlicher Grün- und Freiflächen, Baumpflanzungen und Brunnenanlagen.


Wasserhaushalt & Bewässerung


104.
Entsiegelung von Flächen zur Förderung der Versickerung wo möglich (Grundwasserspeisung)

Wird im Rahmen von Vorhaben angestrebt. Forderung ist auch in der „Richtlinie Dresden baut grün“ enthalten.




105.
Entsiegelung des Bereiches um die Straßenbäume (ca. 5m Durchmesser), Schaffung einer Mulde/ eines Gefälles in Richtung Stamm (Wasserrückhaltung) und Begrünung (Verdunstungsschutz)

Die Stadt ist daran interessiert, den Straßenbäumen optimale Bedingungen zu schaffen. Allerdings ist nicht immer, auf Grund von eingeschränkten Gehwegbreiten der Wunsch erfüllbar. In der Regel entwässern Gehwege in angrenzende Baumscheiben und Verkehrsgrünflächen, selbst mit dem Risiko des Nitrateintrages beim verbotenen Ausbringen von Streusalz durch Anlieger. Eine Bepflanzung von Baumscheiben, insbesondere bei Jungbäumen, ist auf Grund der Wasserkonkurrenz nicht immer günstig. Bei Altbäumen ist dann der Lichtmangel und der Regenschatten für die Unterpflanzung ein Problem.




106.
Schaffung von Anreizen/ Pflicht für die Rückhaltung und Nutzung bzw. Versickerung von Niederschlägen, Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation möglichst vermeiden (vgl. Regelungen für Neubauten in Belgien)

Anreize über die Entwässerungssatzung und die Abwassergebührensatzung sind in Dresden vorhanden. Die Pflicht zur Rückhaltung wird in Bebauungsplänen, orientierend am natürlichen Wasserhaushalt (Versickerung, Verdunstung, Abfluss) i. d. R. festgesetzt.
Das Umweltamt erarbeitet dazu entsprechende Planungsgrundlagen (z. B. Landschaftsplan, Planungshinweiskarte, Ratgeber Regenwasser)




107.
Kurzfristige Erstellung eines fortschreibbaren Konzeptes zur anlassbezogenen Bewässerung von Stadtgrün (Straßenbäume und Grünanlagen)

Die Bewässerung erfolgt anlassbezogen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Budgets. Im Bedarfsfall wird durch andere Bereiche, z. B. Feuerwehr unterstützt. Ein Konzept führt nicht zur Verbesserung der Situation, da zu viele Variablen im Spiel sind (regionale Niederschläge, Hilfe durch ehrenamtliche und Bürger, Entwicklung der Vegetation)




Arbeit und Organisation der Stadt Dresden


108.
Keine Flüge für städtische Angestellte und Beamte, wenn alternatives Verkehrsmittel eine Reisezeit von höchstens 8 Std. ermöglicht – bei allen notwendigen Flügen CO2-Kompensation

Die Dienstreiseordnung für städtische Beschäftigte sieht vor, dass aus Gründen des Umweltschutzes vorrangig regelmäßig verkehrende Land-und Wasserfahrzeuge benutzt werden sollen. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Die Zulässigkeit der Nutzung von Flugzeug als Verkehrsmittel für Dienstreisen richtet sich nach den Bestimmungen des Sächsischen Reisekostengesetzes. Demnach dürfen Flugkosten erstattet werden, wenn dadurch die Reisekostenvergütung bei wenigstens 4 Stunden Arbeitszeitgewinn um höchstens 150 Euro und bei wenigstens 8 Stunden Arbeitszeitgewinn um höchstens 300 Euro höher als bei der Benutzung eines anderen regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels wird (Abschnitt A Ziffer IV Nr. 4 Vwv-SächsRKG).
Bisher werden keine Kompensationszahlungen für Flugreisen auf städtischen Dienstreisen vorgenommen.




109.
Nutzung der Bahn vor Dienstwagen/ Mietwagen, Grundlage für Bewilligung sollte ein minimaler CO2-Footprint sein und nicht die Kosten

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung wird ein mit 20% gefördertes Jobticket für das Dresdner Stadtgebiet angeboten.




110.
Konzept für Homeoffice-Arbeit ausarbeiten, das ausgehend von den Pandemie-Homeoffice-Erfahrungen erlaubt, dass Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung mehrere Arbeitstage pro Woche nicht ins Büro fahren

Im Herbst 2020 ist die Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten und für Telearbeit in Kraft getreten. Aufgrund der Pandemie-Lage wurden die Kapazitäten für mobiles Arbeiten in 2020 deutlich erhöht. Die Rückmeldungen von Beschäftigten zu Erfahrungen mit Homeoffice sind unterschiedlich. Diese Erfahrungen sind ggf. nach Rückgang der Pandemie auszuwerten und in ein Konzept zusammenzufassen.
Das Neue Verwaltungszentrum am Ferdinandplatz soll 2025 in Betrieb gehen und sieht das Teilen von Arbeitsplätzen vor. Dementsprechend wird es voraussichtlich zu einer Ausweitung von mobilem Arbeiten kommen.




111.
Dienstreisen wenn möglich durch Videokonferenzen zu ersetzen

In der LH Dresden wird derzeit ein Telefonkonferenz-System mit Präsentationsmöglichkeit und begrenzt Video-Konferenz-Technik für die Durchführung von Besprechungen eingesetzt.
In 2020 fanden aufgrund der Pandemie kaum Dienstreisen statt. Die Mitarbeiter nahmen stattdessen über Video-Konferenz-Systeme der Veranstalter an Kongressen etc. teil. Ebenso führte die Stadtverwaltung online Workshops und Konferenzen durch.

Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie sich die Konferenzlandschaft/Beratungen nach Abflauen der Pandemie entwickeln wird. Vermutlich wird in Zukunft mehr als vor 2020 digitale Kommunikation genutzt. Aber die persönliche Begegnung bei Konferenzen und Beratungen ist nicht komplett ersetzbar.




112.
Bereitstellung von entsprechender IT-Ausstattung aller Arbeitsplätze (keine Beschaffung von Desktop-PCs mehr, sondern generell von Laptops)

In Abwägung aller haushaltsrelevanten, gesamtstädtischen Finanzbedarfe wurde eine Ausstattungsquote mit mobilen Endgeräten in Höhe von 50% im Haushaltsentwurf 2021/20222 eingestellt.




113.
Ausreichende Bereitstellung von Remote-Desktop-Lizenzen/ Webkonferenzsysteme zum mobilen Arbeiten

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden, welche mit mobilen Endgeräten ausgestattet sind, steht ein Telefon/Webmeeting-System zur Verfügung. Ab Ende 2020 wird für die Landeshauptstadt Dresden zusätzlich ein Videokonferenzsystem zur dauerhaften Nutzung bereitgestellt.




114.
Schulung von Führungskräften/ Mitarbeiter innen zur Nutzung von Remote-Tools/ Webkonferenzsystemen

Für die Nutzer der oben genannten Systeme werden auf Anfrage Einweisungen und/oder Schulungen durchgeführt.




115.
Prüfung aller Prozesse, inwieweit sie mit hohem Fahraufwand einhergehen obwohl sie digitalisierbar wären

Soweit technisch möglich, werden Prozesse digital/telefonisch erledigt. Schon aus Zeitgründen achten die meisten Beschäftigten darauf, die notwendigen Wege zu verkürzen, mit anderen Terminen zu kombinieren oder telefonisch/elektronisch abzuwickeln. Bei der allfälligen Prozessbetrachtung werden bspw. Papier- und Postwege immer kritisch betrachtet, da diese entweder die Dauer der Verfahren negativ beeinflussen oder häufig auch Medienbrüche darstellen. Bei neuen Prozessen wird versucht, beide Wirkungen zu minimieren.




116.
Erfahrungsaustausch mit den Eigenbetrieben und den Betrieben mit kommunaler Beteiligung sowie nachgeordneten Institutionen (z.B. die Kulturbetriebe), um zu gemeinsamen Empfehlungen mit oben genannten Werkzeugen zu kommen

In jedem Fachamt sind IT-Ansprechpartner oder IT-Koordinatoren als Kommunikations- und Arbeitsschnittstelle zwischen “zentraler IT” und Fachamt vorhanden. Darüber hinaus finden regelmäßige Abstimmungs- und Austauschtermine mit den Unternehmen des TWD Konzerns statt.




117.
Die Standardsuchmaschine der Verwaltung auf ECOSIA umstellen um aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten

Die Standardsuchmaschine in der Verwaltung ist,DuckDuckGo“. Im Vergleich zu Ecosia hat DuckDuckGo folgende Vorteile:

  • besitzt die besseren Suchergebnisse (nur hinter Google und Bing liegend)
  • lässt sich in einer großen Organisationseinheit mit einer entsprechenden Anzahl an Mitarbeitern besser konfigurieren
  • besitzt nach Erkenntnissen des Eigenbetriebs IT die vergleichsweise besten Datenschutzeinstellungen, als auch Datenschutzreputation, um gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können
    Weiterhin ist DuckDuckGo als Standardsuchmaschine nur ein Vorschlag aus o. g. Gründen. Jede Nutzerin und jeder Nutzer besitzt die Möglichkeit, seine eigene Standardsuchmaschine im Browser dauerhaft einzustellen.